EU droht Deutschland mit Klage beim Naturschutz

Flora und Fauna in Gefahr?

Die Europäische Kommission droht Deutschland mit einer Klage. Für den Naturschutz wird demnach hierzulande zu wenig getan. Es gibt zwar viele Schutzgebiete – über 8000 – aber die sind nicht EU-konform registriert. Bei einem Urteil drohen Deutschland hohe Zahlungen.

EU will klagen

Die EU-Kommission hat alle Staaten der Europäischen Union dazu aufgerufen, ihren Naturschutz zu vernetzen und besser auszuweisen. Unter dem Programm Natura 2000 sollen die EU-Staaten Schutzgebiete benennen, die dann zu sogenannten Fauna-Flora-Habitaten („FFH-Gebiete„) bzw. Vogelschutzgebieten ernannt und Teil von „Natura 2000“ werden.

Die ursprüngliche Frist für die Benennung von ausreichend Gebieten war bereits 2010. 2013 ist Österreich ermahnt worden, diese Frist nicht eingehalten zu haben.

Der EU-Umweltkommissar Karmenu Vella droht Deutschland nun mit einer Klage. In einem Brief an Frank-Walter Steinmeier teilte der EU Kommissar mit, dass ein Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eröffnet wurde. Auch Deutschland hat, wie Österreich zuvor, versäumt genügend Fauna-Flora-Habitat-Gebiete auszuweisen. Bei einer Veruteilung droht Deutschland eine Strafzahlung.

Vielfalt beim Naturschutz

Der Naturschutz in Deutschland ist in dem Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Es gibt verschiedene Formen, Natur in Deutschland zu schützen. Neben Naturdenkmälern gibt es Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete. Hinzu kommen Großschutzgebiete und die sogenannten „FFH-Gebiete“. Zu Großschutzgebieten zählen Nationalparks und Biosphärenreservate. Laut dem Bundesamt für Naturschutz gab es 2012 über 8589 Naturschutzgebiete. Dies entspricht 3,8 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands.

Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete)

Doch Deutschland hat zu wenig getan, um der FFH – und Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Kommission zu entsprechen. Obwohl sich das Gebiet, das sich über ein Naturschutzgebiet erstreckt mit einem FFH-Gebiet überschneiden kann, muss Deutschland ausdrücklich ein Gebiet als FFH-Gebiet ausweisen. Dies ist laut EU-Kommission bisher nicht ausreichend getan worden. Nahezu 2800 von 4700 Schutzgebieten in Deutschland sind bisher nicht als FFH-Gebiet ausgewiesen worden.

Der Unterschied zwischen einem FFH-Gebiet und einem Naturschutzgebiet besteht vor allem darin, dass in einem FFH-Gebiet spezielle Arten geschützt werden und ein FFH-Gebiet durch „Natura 2000“ innerhalb der Europäischen Union vernetzt ist.

detektor.fm-Moderatorin Marie Kaiser hat mit Till Hopf, dem Referenten für Naturschutz des Naturschutzbundes Deutschland, über die Vorwürfe der EU und mögliche Folgen gesprochen.

Redaktion: Lisa Hänel