Familienwahlrecht – Brauchen auch Kinder eine Stimme?

Statt zwei Kreuze für Erst- und Zweitstimme zu machen, könnte ein Familienvater bei der Bundestagswahl auch vier oder sechs Stimmen abgeben. Voraussetzung dafür: Das Familienwahlrecht. Das ist umstritten, könnte nach Meinung von Experten aber für eine kinderfreundlichere Politik sorgen.

Kurt-Peter Merk 

Das Familienwahlrecht ist ein Konzept, dass in Deutschland immer wieder diskutiert wird. Jedes Kind bekommt die Möglichkeit zu wählen, nur dass die Eltern dieses Wahlrecht bis zum 18. Lebensjahr stellvertretend ausüben.

Mehr Kinder = mehr Stimmen?

Diese Form des Wahlrechts ist umstritten: manche sagen, dass kinderreiche Familien so mehr politische Macht hätten, wogegen kinderlose Familien diskriminiert würden.

Der Sozialwissenschafter Kurt-Peter Merk erklärt, was für das Familienwahlrecht spricht und warum er findet, dass Menschen schon ab der Geburt wählen können sollten. 2003 vertrat er die Familenpartei bei der Verfassungsklage für das Wahlrecht ab der Geburt.

Das Wahlrecht macht aus Menschen zwischen 0 und 18 Bürger zweiter Klasse, sozusagen rechtlose Untertanen.