Frag den Staat | Geheimnisschutz

Ungeprüfte Dokumente

Das Bundesinnenministerium stuft ein Dokument mittels Geheimnisschutz als vertraulich ein. Die EU gibt das gleiche Dokument problemlos heraus? Wieso?

Bundesinnenministerium nutzt Geheimnisschutz

Das Bundesinnenministerium lehnt die Herausgabe eines Dokuments zum EU-US-Privacy Shield unter Verweis auf Geheimnisschutz ab. Die deutschen Vertreter beziehen in diesem Dokument Stellung zu den informellen Absprachen zwischen EU und USA im Datenschutzrecht. Die Herausgabe, so das Bundesinnenministerium, würde deutsche Interessen und die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene schädigen. Da das Dokument während einer Ausschussitzung des Europäischen Parlaments abgegeben wurde, liegt es ebenso der EU vor. Die EU hat es ohne Verweis auf die Gefährdung der internationalen Beziehungen herausgegeben.

Darin sagt Deutschland, dass sie sich zusammen mit Frankreich dafür einsetzen, dass Datenschutz auch in Zukunft gestärkt wird. […] Viel mehr ist es nicht, es ist auch tatsächlich nur eine halbe Seite. – Arne Semsrott von FragdenStaat.de

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz kann jede Person den Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden einfordern. Allerdings enthält das Gesetz zahlreiche Einschränkungen des freien Informationszugangs. So genügt bei der Anfrage zum EU-US-Privacy Shield die nachteilige Auswirkung auf die internationalen Beziehungen als Begründung, um das Dokument geheim zu halten.

Gerichte prüfen nicht

Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigt im März 2018 die Entscheidung des Bundesinnenministeriums. Obwohl fraglich ist, ob es sich um vertrauliche Informationen handelt, darf der Antragsteller das Dokument nach der Auffassung des Berliner Verwaltungsgerichts nicht einsehen. Die Entscheidung des Gerichts beruht allerdings nicht auf dem Inhalt des Dokuments, sondern auf der Begründung der Behörde.

Wenn die Richter die Geheimhaltung aufgrund des Inhalts der Dokumente beurteilen würden, müssten die Schriftstücke in die Gerichtsakten aufgenommen werden. Dadurch würden die potenziell geheimen Dokumente auch der Verteidigung und damit dem Antragsteller zugänglich werden.

Das heißt, man braucht eine Änderung von solchen Verfahren und Gerichte müssen sich regelmäßig die Dokumente selbst auch anschauen. An diesem Fall sehen wir: Einfach nur auf das Innenministerium zu vertrauen, führt dann letztlich dazu, dass man falsche Entscheidungen trifft. – Arne Semsrott

Wie das Bundesinnenministerium darauf reagiert hat, dass die EU das vertrauliche Dokument herausgibt, hat detektor.fm-Moderatorin Helena Schmidt mit Arne Semsrott von FragdenStaat besprochen.

Sämtliche Gerichtsverfahren, an denen ich bisher beteiligt war – das waren jetzt knapp 20 – waren Verfahren, in denen sich das Gericht selbst die Dokumente nicht angeschaut hat.Arne Semsrott 

Redaktion: Yannic Walther