Frag den Staat | Umweltdaten: Verfassungsschutz muss Auskunft geben

Keine Sonderrechte mehr für Geheimdienst in Berlin

Der Berliner Verfassungsschutz muss Auskunft zu seinen Umweltdaten geben. Das hat das Verwaltungsgericht der Hauptstadt entschieden. Bröckelt die rechtliche Sonderstellung der Behörde auch für andere Bereiche?

Berliner Verfassungsschutz muss Auskunft geben

„Umweltinformationen“ – das ist ein weitreichender Begriff. Doch zu diesem Themenkomplex muss der Berliner Verfassungsschutz nun Auskunft geben. Das war lange nicht so. Obwohl das Informationsfreiheitsgesetz natürlich auch in Berlin gilt. Behörden müssen Auskunft zu verschiedenen Themen geben. Doch der Geheimdienst hat sich mit einer anderen Vorschrift davor gedrückt. Denn in der Hauptstadt gilt auch ein Gesetz, das den Verfassungsschutz davor schützt, Informationen preisgeben zu müssen.

Wir glauben, dass so etwas wie totale Geheimhaltung eigentlich in einer Demokratie nicht gut funktioniert. – Arne Semsrott, Projektleiter bei FragDenStaat

Doch zu diesem juristischen Geflecht kommt das Europarecht hinzu. Und das besagt, dass alle nationalen Behörden, die Informationen zur Umwelt sammeln, auch darüber Auskunft geben müssen. Das gilt auch für den Berliner Geheimdienst. Dementsprechend lautet das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts.

Wie viel Transparenz ist genug?

Verfassungsschutzgesetze sind umstritten. Denn sie bieten Geheimdiensten unter anderem ein Schlupfloch vor der Preisgabe von Information. Doch ist es nicht wichtig, dass Geheimdienste das tun, wofür sie da sind – nämlich geheim arbeiten? Andererseits ist gerade der Berliner Geheimdienst vor Jahren negativ aufgefallen. 2012 vernichtete die Behörde Akten aus dem Bereich „Rechtsextremismus“, obwohl Ermittlungen gegen den NSU liefen. Mehr Transparenz könnte also die Pannen der Geheimdienste aufdecken.

Über das Urteil in Berlin hat detektor.fm-Moderatorin Amelie Berboth mit Arne Semsrott gesprochen. Er ist Projektleiter bei FragDenStaat.

So eine Bereichsausnahme geht eben nicht – sagt das Europarecht.Arne Semsrott 

Redaktion: Sebastian Blum


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