Neues Polizeigesetz in Bayern

Überwachung per Gesetz

Mehr Sicherheit, weniger Freiheit: Die Polizei in soll deutlich Bayern mehr Befugnisse erhalten. Ein Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Ermittlungen auch ohne konkreten Hinweis auf eine Straftat zu ermöglichen.

Die Polizei – Dein Freund und „Big Brother“?

Vom Freistaat zum Überwachungsstaat Bayern: Diese Sorge treibt derzeit zahlreiche Oppositionelle im Bayrischen Landtag um. Denn die von der CSU geführte Landesregierung plant ein neues Polizeigesetz. Das sieht vor, die Befugnisse der Polizei deutlich auszuweiten.

Durch eine Reform des Polizeiaufgabengesetzes sollen Beamte in Zukunft auch ohne konkreten Tatverdacht auf Handy- und Computerdaten zugreifen können. Um eine Person zu überwachen, muss dann keine konkrete Gefahr mehr vorliegen. Hierfür reicht lediglich eine sogenannte drohende Gefahr.

Es ist eine so umfassende Möglichkeit, den einzelnen Menschen wirklich in praktisch allen Lebensäußerungen auszuforschen, wie es sie in Deutschland seit 1945 noch nicht gegeben hat.  – Hartmut Wächtler, Rechtsanwalt

In Kraft treten soll das neue Gesetz schon im Sommer. Die Landesregierung will damit ihr Polizeigesetz einer EU-Richtlinie anpassen. Außerdem sollen die Befugnisse der Polizisten an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Vorerst muss aber der Landtag am 26. April über das Gesetz entscheiden.

Das neue Polizeigesetz in Bayern: Vorreiter für Deutschland?

Der Gesetzentwurf wurde noch unter Ministerpräsident Horst Seehofer auf den Weg gebracht. Der ist mittlerweile Bundesinnenminister. Rechtsanwalt Hartmut Wächtler ist sich sicher, dass Seehofer die Sicherheitsvorkehrungen auch in ganz Deutschland einführen will.

Man will ein Modell entwerfen, das die Länder möglichst annehmen sollen. Und dieses Modell wird aussehen wie das bayrische. – Hartmut Wächtler, Rechtsanwalt

Was die geplante Reform für die Freiheit des Einzelnen bedeutet, hat detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt Hartmut Wächtler gefragt. Er ist Rechtsanwalt und hat in der vergangenen Woche im Bayrischen Innenausschuss zum Gesetzentwurf Stellung genommen.

Redaktion: Kaspar Weist

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