Sozialleistungen für EU-Ausländer

Überbrückungsleistungen statt Sozialhilfe

Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles möchte die Sozialleistungen für Menschen aus dem EU-Ausland drastisch einschränken. Künftig müssen sie sich fünf Jahre ohne staatliche Unterstützung in Deutschland aufgehalten haben, um Anspruch auf Hartz IV oder Sozialhilfe zu bekommen.

Schon Ende 2015 hat Andrea Nahles gefordert, den Zugang von EU-Ausländern zu den deutschen Sozialsystemen einzuschränken. Damals sagte sie der Rheinischen Post, man müsse „die Kommunen davor bewahren, unbegrenzt für mittellose EU-Ausländer sorgen zu müssen“. Nun hat sie ihre Pläne konkretisiert: Das Ressort der Sozialministerin hat einen entsprechenden Gesetzentwurf fertiggestellt, in dem deutlich wird, wie deutsche Sozialleistungen künftig kaum noch für EU-Ausländer zugänglich sein sollen.

Keine Sozialhilfe, aber Geld für die Rückreise

Sowohl Hartz IV als auch die Sozialhilfe sollen nur noch beansprucht werden können, wenn die Person seit fünf Jahren in Deutschland lebt ohne dabei staatliche Hilfe bezogen zu haben. Alternative Überbrückungsleistungen sollen für diejenigen geschaffen werden, die im Zuge der Gesetzesneuerung keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe haben.

Diese fallen allerdings deutlich geringer aus und werden auch nur einmalig gezahlt. Vier Wochen haben die Betroffenen Anspruch auf Hilfe, um ihren unmittelbaren Bedarf an Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege zu decken. Zudem erhalten sie ein Darlehen, um die Rückreise in ihr Heimatland zu finanzieren, in dem sie dann auch Sozialhilfe beantragen können.

Überforderte Kommunen

Der Gesetzentwurf ist auch eine Reaktion auf das Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel. Dieses hatte im letzten Jahr verkündet, dass EU-Ausländer schon nach sechsmonatigem Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe haben. Träger dieser Leistung sind die Kommunen, die deswegen das Urteil stark kritisierten.

Mit den neuen Maßnahmen soll der Armutseinwanderung in die hiesigen Sozialsysteme vorgebeugt werden. Momentan beziehen rund 420.000 Menschen aus der EU Hartz IV in Deutschland, davon stammen rund ein Viertel aus Rumänien und Bulgarien.

Ist der neue Gesetzentwurf aus dem Sozialministerium also eine notwendige Reform zum Erhalt der hiesigen Sozialsysteme? Oder handelt es sich nur um eine Haushaltsentlastung mittels Sozial-Dumpings? Darüber hat detektor.fm-Moderatorin Anke Werner mit Wolfgang Strengmann-Kuhn gesprochen. Er ist der Sprecher für Sozialpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sozialmissbrauch ist kein flächendeckendes Problem. Was viel schwerwiegender ist, der Gesetzesentwurf verstößt gegen ein verfassungsrechtliches Grundrecht auf ein Existenzminimum.Wolfgang Strengmann-Kuhn 

Redaktion: Markus Vorreyer