“Nicht vertretbar” – Rundfunkrechtler kritisiert GEZ-Reform

Jeder profitiert von freier Informationskultur eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks – auch wenn er weder Radio noch Fernseher besitzt. So argumentiert die GEZ und rechtfertigt so die neue Haushaltsabgabe. Der Rundfunkrechtler Christoph Degenhart findet das problematisch.

Prof. Dr. Christoph Degenhart 

Radio, Fernseher und Computer – damit ist mittlerweile so gut wie jeder deutsche Haushalt ausgestattet. Für jedes dieser Geräte war bislang eine Gebühr fällig, eingefordert von der GEZ. Das soll sich ab 2013 mit der neuen Haushaltsabgabe ändern: Ab dann muss jeder Haushalt und jeder Betrieb rund 18 Euro im Monat zahlen – unabhängig davon, ob er das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzt. Bei derzeit 40 Millionen Haushalten in Deutschland ist die Finanzierung also für lange Zeit gesichert.

Doch die GEZ will mehr Daten von ihren Gebührenzahlern als nur Name und Adresse. Wer umzieht, muss das begründen und Vermieter werden zu regelrechten Schnüffeleien gegenüber ihren Mietern aufgefordert. Erste Zweifel an der neuen Haushaltsabgabe hat jetzt Nordrhein-Westfalen geäußert.Wegen Fragen zum Datenschutz ist eine Mehrheit im Landtag hier noch nicht sicher. Brisant dabei: stimmt auch nur ein Land gegen den neuen Rundfunkvertrag, kommt er nicht zustande.

Christoph Degenhart, Leiter des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität Leipzig und Richter am Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen, findet die neue Haushaltsabgabe problematisch. „In einer freiheitlichen Ordnung ist es nicht vertretbar, dass diejenigen, die das Angebot nicht nutzen können oder wollen, es trotzdem mitfinanzieren müssen“, so Degenhart. Wie die Haushaltsabgabe rechtlich legitimiert ist, welche Datenschutzprobleme hier liegen könnten und wie man dagegen vorgehen kann, erklärt er im Interview.

Interview mit Christoph Degenhart über die neue Haushaltsabgabe der GEZhttps://detektor.fm/wp-content/uploads/2011/08/Christoph_Degenhart_ber_die_neue_Haushaltsabgabe_WEB.mp3