Gustl Mollath ist frei – vorerst?

Noch vor zwei Wochen wurde der Wiederaufnahmeantrag im Fall Gustl Mollath abgewiesen. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Nürnberg jetzt gekippt – und Mollath ist fürs erste auf freiem Fuß.

Es hatte fast niemand mehr erwartet, aber es gibt doch eine überraschende Wendung im Fall Gustl Mollath. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat beschlossen, Gustl Mollath müsse umgehend aus der Psychatrie entlassen werden.

Vorgeschobene Gründe für die Inhaftierung?

Michael Kleine-Cosack 

Seit sieben Jahren sitzt er in der geschlossenen Anstalt. Anfang 2000 hatte Gustl Mollath illegale Geschäfte der Hypo Vereinsbank aufgedeckt. In der Folge kamen Anschuldigungen auf, dass Mollath seine Frau, die an den Geschäften beteiligt war, misshandelt haben soll. Daraufhin wurde er in als gemeingefährlich eingestuft und eingewiesen.

Schnelle Entscheidung des Oberlandesgerichts

Das Verfahren und die Gutachten sind seit Jahren umstritten. Noch vor zwei Wochen hatte das Landgericht Regensburg den Wiederaufnahmeantrag abgelehnt. Doch heute nun die Wende: das Verfahren wird neu aufgerollt. Mollath kommt vorerst frei. Und das sofort. Allerdings folgen dann weitere Prozesse. Unter anderem muss geklärt werden, ob Mollath wirklich zu unrecht in der geschlossenen Anstalt inhaftiert wurde.

Der Anwalt von Gustl Mollath, Michael Kleine-Cosack, hat die Entscheidung des OLG Nürnberg eingeschätzt und erläutert, wie es nun im „Fall Mollath“ weitergeht.

Hier fehlt jedes Verständnis für das Gebot der Verhältnismäßigkeit. (…) Das ist natürlich, ganz klar, ein Versagen der Richter, ein Versagen der Staatsanwälte, die damit zu tun haben. – Michael Kleine-Cosack, Mollaths Anwalt