Hans-Christian Ströbele zum Verfassungsschutz-Gesetz

Nichts aus der NSU-Mordserie gelernt?

Die Mordserie des NSU hat gezeigt: Bei den Geheimdiensten gibt es Handlungsbedarf. Insbesondere der Verfassungsschutz erscheint vielen reformbedürftig. Die Bundesregierung will deshalb den Verfassungsschutz reformieren. Mit ihrem geplanten Gesetz provoziert sie aber Kritik.

Es hat zehn Jahre gedauert, bis deutsche Sicherheitsbehörden dem NSU-Trio auf die Schliche gekommen sind. Dabei hat es zahlreiche Indizien in Richtung des Terror-Trios gegeben. Das hängt nicht zuletzt mit dem Verfassungsschutz zusammen, dessen föderale Struktur und unklare Aufgabenteilung die Ermittlungen behindert haben. Die jetzt geplante Geheimdienstreform ist allerdings bereits umstritten.

Geheimdienstreform auf mehreren Ebenen

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutz“ will die Bundesregierung die Probleme lösen. Damit soll Cyberkriminalität bekämpft und auch eine Grundlage für den Einsatz von V-Leuten geschaffen werden. Außerdem sollen die Daten zwischen den Geheimdiensten besser ausgetauscht werden. Während der NSU-Mordserie wussten die einzelnen Landesämter für den Verfassungsschutz häufig nichts von den Erkenntnissen anderer Bundesländer.

Big Data beim Verfassungsschutz

Experten haben bei einer Sachverständigen-Anhörung im Bundestag das Gesetz am Montag heftig kritisiert. Nach dem Entwurf würde künftig die Bundesbehörde zwischen den Landesämtern für Verfassungsschutz vermitteln. Dabei ist ein zentraler Datenverbund geplant, in dem sämtliche Informationen über Verdächtige gesammelt werden. Kritiker monieren aber, dass die Frage welche Daten dort gespeichert werden, nicht ausreichend geregelt sei. Weshalb potentiell auch Unbeteiligte in der Datenbank landen könnten.

Bundesdatenschutzbeauftragte ausgeladen

In die Datensammlung der Geheimdienste sollen künftig auch polizeiliche Ermittlungsergebnisse einfließen. Aus Sicht der Bundesdatenschutz-Beauftragten Andrea Voßhoff (CDU) wäre eine solche Regelung nicht verfassungskonform. Das Grundgesetz gebietet eine klare Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten. Gelegenheit, das bei der Anhörung zu äußern, hatte Voßhoff allerdings nicht. Ihre Anhörung dazu ist an einem Veto der CDU-Mitglieder im zuständigen Ausschuss gescheitert.

Umstrittene Befugnisse von V-Leuten

Gestritten wird außerdem über die geplante, gesetzliche Grundlage zum Einsatz von Informanten, sogenannte V-Leute. Szene-Angehörige, die als Informanten angeworben werden, sollen bei bestimmten Straftaten künftig straffrei bleiben. Dies ist Sicherheitskreisen zufolge „unverzichtbar“ für eine Wahrung der Tarnung. Wegen der unklaren Rolle von V-Leuten im NSU-Skandal herrscht bei den Angehörigen der Opfer deshalb „Unverständnis und Wut über dieses Vorhaben“.

Keine Lehren aus dem NSU-Skandal?

Inwiefern bei dem Gesetzentwurf Lehren aus dem NSU-Skandal gezogen worden sind, hat detektor.fm-Moderatorin Teresa Nehm mit Hans-Christian-Ströbele besprochen. Der Bundestagsabgeordnete der Grünen ist ein scharfer Kritiker der Arbeit von Geheimdiensten und Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Kontrolle der Geheimdienste.

V-Leute könnten grundsätzlich auch Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen. Da ist nach oben kein Limit, theoretisch geht das bis zum Mord. Da muss nur der Präsident [Des Verfassungsschutz] sagen, die sollen bei uns weiter beschäftigt werden.Hans-Christian Ströbele 

Redaktion: Christoph Höland