Im Land der Biertrinker: Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

In einigen deutschen Städten ist es verboten, in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken. In anderen nicht. Auch in Bussen und Bahnen soll das Verbot bald gelten. Aber wer ist eigentlich für die Verbote zuständig?

Alkohol ist eines der ältesten Kulturgüter der Menschheit. Schon bei den Sumerern und Ägyptern ist Alkohol als Opfergabe üblich gewesen. Heute ist es vor allem ein Genussmittel.

Verbot auf öffentlichen Plätzen

Doch in einigen deutsche Städten ist es verboten, Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken. In Freiburg und Ilmenau gilt es für bestimmte Plätze. Andere Städte haben diese Regelung gar nicht.

Verbot auch in Zügen und Bahnhöfen

Die Gewerkschaft der Polizei will außerdem ein Alkoholverbot in Zügen und Bahnhöfen.

Bislang gibt es für örtliche Alkoholverbote aber keine bundesweite juristische Regelung. Grund genug, nachzufragen, wer für die Verbote in den Städten und im Nahverkehr eigentlich zuständig ist. Ist eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland überhaupt denkbar?

Matthias Apel von der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hat uns erklärt, wie ein einheitliches Alkoholverbot aussehen könnte.

Man kann das Alkoholverbot auf Bundesebene nicht einheitlich regeln. Einfach, weil die Bedingungen in den einzelnen Kommunen zu unterschiedlich sind. – Matthias Apel, Senatsverwaltung Berlin