In eigener Sache | detektor.fm und das Leistungsschutzrecht

Durch das Leistungsschutzrecht stellt sich die Frage, ob bzw. wie Beiträge im Internet verlinkt oder in Ausschnitten zitiert werden dürfen. Wir erklären: Beiträge von detektor.fm dürfen weiterhin verlinkt und mit Quellenangabe geteilt werden.

Der Bundestag hat am vergangenen Freitag das Leistungsschutzrecht beschlossen. Damit sollen Verlage und Herausgeber vor einer potentiellen Ausbeutung durch Suchmaschinenbetreiber geschützt werden.

In unseren Augen gehört das Verlinken und Verteilen von Inhalten essentiell zum Internet dazu. Wir fühlen uns durch Verlinkung dadurch weder bestohlen noch betrogen.

Obwohl das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist, möchten wir von detektor.fm frühzeitig Verwirrung vorbeugen und allen Hörern, Bloggern und Interessierten versichern: Wir freuen uns auch in Zukunft über Links, Snippets und Zitate unserer Beiträge.

Eine Verlinkung auf detektor.fm oder unsere Inhalte wird auch weiterhin weder Geld kosten, noch einer expliziten Erlaubnis bedürfen.

Eine Klarstellung muss hier natürlich sein: „Zitieren“ verstehen wir dabei nicht als kommentarlose Übernahme von vollständigen Inhalten. Wir bitten, im Sinne des Urheberrechts, davon auch weiterhin abzusehen. Bei Fragen hierzu stehen wir jederzeit sehr gern zur Verfügung.

Euer detektor.fm-Team