Ist das gerecht? | Beobachtung durch Verfassungsschutz

Soll die AfD überwacht werden?

Politiker unterschiedlicher Parteien sprechen sich für eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz aus. Der Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes lehnt das momentan für Sachsen ab. Rechtlich müssen für eine Beobachtung von Parteien hohe Hürden überwunden werden.

Der Verfassungsschutz von Bremen und Niedersachsen will zukünftig die Jugendorganisation der AfD beobachten. „Eine strukturelle Nähe des niedersächsischen Jugendverbandes zum organisierten Rechtsextremismus sei unverkennbar“, sagt der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius. Mehrere Politiker unterschiedlicher Parteien sprechen sich ebenso für eine Beobachtung der AfD auf der Bundesebene aus.

AfD im Visier

Anlass für die erneute Forderung nach einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist die gemeinsame Demonstration von führenden AfD-Politikern zusammen mit Pegida und Rechtsextremen am Samstag in Chemnitz. Der Bundestags-Vizepräsident Thomas Oppermann (SPD) meint, dass die Jagd Rechter auf Migranten in Chemnitz einen Wendepunkt markiere.

Hohe Hürden für Beobachtung

Der Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes, Gordian Meyer-Plath, will die AfD in Sachsen allerdings vorerst nicht beobachten. Die AfD müsste sich dafür in ihrer Grundstruktur gegen die Grundpfeiler der Verfassung richten, wie Meyer-Plath gegenüber dem rbb erklärt. Das könne Meyer-Plath in Sachsen gegenwärtig nicht sehen.

Letzten Endes haben wir hier Verwaltung vor uns. Verwaltung muss alle gleich behandeln und ist selbst wieder an die Verfassung gebunden. Also, die Verfassungsschutzämter können nicht einfach nach politischer Opportunität oder weil das nun mal so gefordert wird, irgendwas tun. Sondern sie müssen nach den gleichen Maßstäben gegen alle vorgehen. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Über die Beobachtung von Parteien durch den Verfassungsschutz und die AfD hat detektor.fm-Moderatorin Eva Morlang mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.

Das wäre ja auch furchtbar, wenn man einfach ins Jugendamt hineinrufen könnte, die sollen sich mal mehr um Kinder von AfD-Leuten kümmern und schauen, ob es denen gut geht. Nein, das Verfassungsschutzamt ist eine Fachbehörde, […] die das selbst entscheiden muss.Dr. Achim Doerfer 

Redaktion: Yannic Walther