Ist das gerecht? | Bürgschaft für Flüchtlinge

Verpflichtung ein Leben lang?

Es gibt viele Möglichkeiten in Deutschland, um Flüchtlinge zu unterstützen. Eine davon: Die Bürgschaft. Deutsche können für Einwanderer bürgen – und so dem Staat gegenüber Sicherheiten stellen. Ob die aber lebenslang oder zeitlich befristet gelten sollen, darüber streiten Bund und Länder.

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Die Solidarität mit Flüchtlingen in Deutschland ist groß. In vielen Städten haben sich inzwischen beispielsweise Patenprogramme etabliert, bei denen deutsche Bundesbürger eine Patenschaft für einen oder mehrere Flüchtlinge übernehmen.

Kern dieses Konzeptes ist es, den Neuankömmlingen den Start im neuen Land zu erleichtern und sie im Alltag zu unterstützen: Paten helfen bei Behördengängen, Arztbesuchen oder vermitteln erste Deutschkenntnisse.

Bürgen für Flüchtlinge

In mehreren deutschen Bundesländern gehen engagierte Bürgerinnen und Bürger inzwischen auch einen Schritt weiter. Sie übernehmen Bürgschaften für Flüchtlinge. Im Rahmen des sog. „Landesaufnahmeprogramms“ soll so Flüchtlingen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Angehörigen nachzuholen.

Wenn aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen Flüchtlinge in Deutschland leben, kann eine Familienzusammenführung stattfinden, wenn ein Dritter eine Verpflichtungserklärung abgibt. – Achim Doerfer, Rechtsexperte

Durch die Unterzeichnung dieser Verpflichtungserklärung übernimmt der Bürge Lebensunterhalt, Unterkunkft und Verpflegung der Flüchtlinge. Einen Antrag für eine solche Bürgschaft kann wiederum nur stellen, wer vor dem 1. Januar 2014 nach Deutschland gekommen ist.

Keine Einigkeit

Derzeit gibt es diese Möglichkeiten in 15 von 16 Bundesländern. In Berlin und in Hamburg haben sich sogar Vereine gegründet, die Bürgschaften direkt vermitteln. Die „Flüchtlingspaten Syrien“ in Berlin und die „Herberge für Menschen auf der Flucht“ beschränken ihre Hilfe jedoch nur auf Flüchtlinge aus Syrien.

Bund und Länder sind sich zudem uneinig über die Dauer einer Bürgschaft. Während das Bundesinnenministerium und die Bundesagentur für Arbeit darauf pochen, dass eine Verpflichtungserklärung eine Leben lang gelten soll, stellen sich dem einige Bundesländer in den Weg.

In jedem Fall endet die zeitliche Geltung dann, wenn der Flüchtling entweder ausreist oder wenn er irgendwann einen Aufenthaltsstatus hat, der ihn selber zu öffentlichen Leistungen berechtigt. – Achim Doerfer, Rechtsexperte

Über das Konzept einer Bürgschaft für Flüchtlinge und die rechtliche Grundlage dafür hat detektor.fm-Moderator Thibaud Schremser mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.

Wir haben hier ein absolutes Gesetzeschaos.Achim Doerfer 

Redaktion: Mirjam Ratmann

Jeden Dienstag sprechen wir in der Serie “Ist das gerecht?” mit dem Anwalt Achim Doerfer über aktuelle Rechtsthemen. Alle Folgen gibt es hier und als Podcast.