Ist das gerecht? | Deals im Strafrecht

Schuldgeständnis gegen Haftverkürzung

Absprachen im Strafrecht können die Prozesse verkürzen und damit die Justiz entlasten. Aber wo liegen die offiziellen Grenzen solcher Deals – und wie oft werden solche Grenzen überschritten?

Zwei Parteien stehen sich vor Gericht gegenüber und als der Prozess eine unerwartete Wendung nimmt, sucht einer der Beteiligten den anderen auf: Wollen wir uns einigen? Dann stimmen Ankläger und Angeklagter einem Deal zu: Totschlag, vier Jahre, irgendwie sowas. So kennt man’s aus den klassischen amerikanischen Antwaltsserien wie Boston Legal, The Good Wife und Co. Im richtigen Leben und insbesondere auch in Deutschland läuft das, wie so oft, ein bisschen anders ab.

Deals im Strafrecht: Was ist erlaubt?

Zwar lässt die Strafprozessordnung auch hier zu (Paragraph 257c StPO), dass sich die Beteiligten in einem Strafverfahren absprechen, über die Jahre wurden die Grenzen für solche Absprachen aber immer enger gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat sie 2013 zwar als verfassungskonform erklärt, aber auch Kritik geäußert.

Warum kommt es zu solchen Absprachen? Strafverteidiger wollen durch sie ein milderes Urteil für den Mandanten oder die Mandantin rausholen, zum Beispiel der Verzicht auf eine Haftstrafe gegen ein Schuldeingeständnis. Staatsanwaltschaft und auch das Gericht selbst profitieren aber ebenfalls davon, kürzen solche Absprachen das Verfahren doch in manchen Fällen ab und entlasten dadurch die Justiz. Gerade das macht solche Deals aber auch gefährlich: Wird da vielleicht mal ein Auge zugedrückt, um den Fall möglichst schnell abzuhaken?

Im Grunde ist das ein Skandal, das ist genau genommen Rechtsbeugung.

Dr. Achim Doerfer

Ein Problem ist, dass es auch immer wieder Absprachen gibt, die den gesetzlichen Rahmen sprengen. Das hat eine Untersuchung gezeigt, die kürzlich vorgestellt wurde. detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz spricht mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer über Deals im Strafrecht.

Redaktion