Ist das gerecht? | Pegida-Galgen nicht verboten

Ist das noch schlechter Geschmack oder schon illegal?

Ein Werkzeugmacher wittert ein gutes Geschäft und verkauft den Pegida-Galgen in seinem Onlineshop. Ruft er damit zum Mord auf oder beweist er nur schlechten Geschmack?

Makaberes Comeback

„Der „Döbel-Galgen“ bestens bekannt aus Funk und Fernsehen“, so wirbt Werkzeugmacher Jens Döbel in seinem Online-Shop für eine Replik des Pegida-Galgen aus dem Jahr 2015. Damals hatte das Original für viel Ärger gesorgt. Denn am Galgen baumelten zwei Schilder: „Reserviert für Sigmar ‚das Pack‘ Gabriel“ und „Reserviert für Angela ‚Mutti‘ Merkel“. Weil er anscheinend glaubt, dass dieser Galgen viele Kaufinteressenten haben könnte, hat er ihn nachgebaut und verkauft ihn im eigenen Onlineshop für 20 Euro, neben Holzpyramiden und Werkzeugen.

Ist das Galgenhumor?

Ist das lediglich geschmacklos oder vielleicht sogar verboten? Diese Frage hat sich die Staatsanwaltschaft in Chemnitz gestellt. Im Kern geht es darum, ob mit dem Galgen zu einer Straftat aufgerufen wird oder nicht. Jens Döbel zumindest argumentiert damit, dass sein Galgen Satire sei. Sein Produkt hätte „sarkastischen Charakter“ und solle „kein Aufruf zum Mord oder anderen Straftaten darstellen“.

Ich sehe darin keine Satire. Trotzdem muss man fragen: Erfüllt das einen Straftatbestand? In Frage käme Paragraph 130: Volksverhetzung. Hier sind ja zwei Einzelpersonen angesprochen. Aber der Paragraph schützt auch Einzelpersonen, die einer Gruppe angehören. Man könnte sagen: Sie gehören der Gruppe „Bundesregierung“ an. Aber das finde ich schon ein bisschen zurechtgebogen. — Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Der Pegida-Galgen stachelt an, aber nicht zum Mord

So sieht es wohl auch die Chemnitzer Staatsanwaltschaft. Zumindest hat sie das Ermittlungsverfahren gegen den Verkäufer eingestellt. Die offizielle Begründung lautet, man habe dem Hersteller nicht nachweisen können, dass tatsächlich jemand zur Tötung von Angela Merkel und Sigmar Gabriel angestachelt werden sollte.

Man muss in einem freiheitlichen Rechtsstaat auch sehen, dass Straftatbestände nicht uferlos ausgedehnt werden können, sondern eng ausgelegt werden müssen. Gerade im Hinblick auf die Meinungsfreiheit. — Achim Doerfer

Ab wann schlechter Geschmack zur Straftat wird und warum der Pegida-Galgen für Angela Merkel und Sigmar Gabriel keine Aufforderung zur Strafftat ist, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Sara Steinert mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.

 

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