Ist das gerecht? | Protest gegen die NPD

Amtsträger dürfen nicht zum Protest gegen zugelassene Parteien aufrufen

Als „Braune Brut“ darf die NPD bezeichnet werden. Zum Protest gegen Parteitage zugelassener Parteien dürfen Amtsträger allerdings nicht aufrufen. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage der NPD entschieden.

Die rechtsextreme NPD fühlt sich in der Opferrolle wohl. Das ist nichts Neues und deshalb versuchen die anderen Parteien, die NPD nicht in diese Rolle zu befördern. Im März ist jedoch etwas passiert, was der NPD die Opferrolle nach einem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts wieder ermöglicht.

Heike Taubert durfte nicht zum Protest aufrufen

Denn Thüringens Sozialministerin Heike Taubert (SPD) hat im März 2014 zum Protest gegen den NPD-Landesparteitag im thüringischen Kirchheim aufgerufen. Anders als im Wahlkampf ist dieser Aufruf jedoch nicht verfassungskonform, war doch Taubert bereits Amtsträgerin in ihrem Bundesland. Als Teil der Regierung darf sie sich gegen andere, zugelassene Parteien nicht kritisch äußern. Das Grundgesetz schreibt vor, dass die Parteien von Regierungsmitgliedern gleichbehandelt werden.

Keine Strafe zu befürchten

Mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 3. Dezember wird allerdings höchstwahrscheinlich keine Strafe gegen Heike Taubert einher gehen. Dafür müsste der NPD ein konkret zu beziffernder Schaden entstanden sein. Dennoch hat das Urteil die Wirkung nicht verfehlt: Die NPD ist in der Opferrolle und hat einen Prozess gegen eine etablierte Partei gewonnen.

Über das Urteil hat detektor.fm-Moderatorin Maj Schweigler in unserer Serie „Ist das gerecht?“ mit dem Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer gesprochen.

Es ist bedauernswert, dass Frau Taubert der NPD so eine Vorlage gegeben hat.Dr. Achim Doerfer 

Redaktion: Javan Wenz

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