Ist das gerecht? | Transitzentren

„Eine klare Vereinbarung“?

CDU und CSU wollen an der Grenze zu Österreich Transitzentren einrichten. Von dort sollen Geflüchtete gegebenenfalls abgeschoben werden. Anwalt Achim Doerfer bewertet die rechtlichen Aspekte des Kompromisses.

Endlich Frieden?

Nach langem Streit haben sich CDU und CSU auf einen Kompromiss in der Asyldebatte einigen können. Dieser Einigung sieht die Einrichtung von Transitzentren an der deutsch-österreichischen Grenze vor. Asylsuchende, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert sind, sollen von dort in die entsprechenden Länder abgeschoben werden. So jedenfalls der Plan.

„Wir haben uns nach sehr intensiven Verhandlungen zwischen CDU und CSU geeinigt“, sagte CSU-Chef Horst Seehofer. „Wir haben eine klare Vereinbarung, wie wir die illegale Migration in der Zukunft an den Grenzen zwischen Deutschland und Österreich verhindern.“

Und wenn man dann eben auch wieder aus den genannten Bundestagsabgeordnetenbüros liest: „Naja, ist doch Artikel 18 Asylgesetz. Da steht doch drin, man kann abschieben.“ Dann ist da eben auch gar nichts verstanden worden. Weil natürlich dann das europäische Recht dem deutschen Recht da vorgeht. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Eingereist – oder doch nicht?

Wer in einem solchen Transitzetrum ankommt, soll dann aber noch nicht in Deutschland sein. Auch wenn sich die Zentren auf deutschem Staatsgebiet befinden sollen. Eingereist sei man nämlich erst, wenn man „die Kontrollstationen der Grenzpolizei und des Zolls“ passiert hat. So steht es jedenfalls in der Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz. „Fiktion der Nichteinreise“ heißt das in der Vereinbarung zwischen CDU und CSU.

Rechtlich nicht darstellbar?

Während sich die Unionsparteien mit ihrem Kompromiss zufrieden zeigten, hagelt es von anderen Parteien Kritik. So twitterte Aziz Bozkurt, Bundesvorsitzenden der AG Migration in der SPD, die Maßnahmen seien „voll auf AfD-Spur“. Bernd Riexinger, Vorsitzender der Linkspartei, verglich die Zentren mit Internierungslagern.

Als 2015 über ähnliche Einrichtungen debattiert wurde, sagte der damalige SPD-Chef Sigmar Gabriel, Transitzentren seien organisatorisch und rechtlich nicht darstellbar.

Auf welcher rechtlichen Grundlage sollen sie jetzt drei Jahre später eingerichtet werden? Und was bedeutet „Fiktion der Nichteinreise“ eigentlich? Darüber hat detektor.fm-Moderatorin Anja Bolle mit Achim Doerfer gesprochen. Er beantwortet uns jede Woche Fragen zu Recht und Gesetz.

So geht’s nicht. Das wäre zu einfach. Dann könnte man ja auch einfach sagen, vor einem deutschen Gericht, hier wird verhandelt gegen XY, wir tun einfach mal zwei Stunden während der Verhandlung so, also wäre das nicht deutsches Hoheitsgebiet, sondern irgendetwas anderes und verhängen mal die Todesstrafe.Achim Doerfer 

Redaktion: Sebastian Ernst

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