Ist das gerecht? | Verfassungsklage gegen die Ehe für alle

Doch keine Ehe für alle?

Bayern erwägt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Ehe für alle. Dies kündigte der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer an. Für die Gegner der Ehe für alle wäre es die letzte Möglichkeit, die Öffnung der Institution Ehe zu verhindern.

Beschlossene Sache?

Am Freitag wurde die Ehe für alle im Bundestag beschlossen. Es war eine historische Abstimmung. 393 Bundestagsabgeordnete stimmten dafür, 226 dagegen – eine große Mehrheit war also dafür. SPD, Grüne und Linke hatten die Abstimmung gegen den Willen der Union durchgesetzt. Dennoch votierten am Ende 75 Unionsabgeordnete – fast jeder Vierte – für die Gleichstellung. Die Gegner der Öffnung klammern sich nun an ihren letzten Strohhalm und behaupten, die Ehe für alle sei verfassungswidrig.

Bayern erwägt Verfassungsklage

Die bayerische Landesregierung um Ministerpräsident Horst Seehofer erwägt eine Verfassungsklage gegen die Öffnung der Institution Ehe. Dafür sollen nun entsprechende Rechtsgutachten eingeholt werden. Das kann allerdings Monate dauern, weshalb unklar ist, ob es noch in dieser Legislaturperiode eine Entscheidung gibt.

Bei der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht würde es um eine abstrakte Normenkontrolle gehen. In einem solchen Verfahren würden die Karlsruher Richter prüfen, ob die Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Den Antrag auf eine Normenkontrolle dürfen laut Gesetz nur die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestags stellen.

Erfolg unwahrscheinlich

Würde die Neuregelung dem Grundgesetz widersprechen, hätten die Kritiker der Öffnung durchaus Aussichten auf eine erfolgreiche Verfassungsklage. Der Punkt ist: Das Grundgesetz definiert in Artikel 6 den Ehebegriff nicht als Verbindung zwischen Mann und Frau. Es besagt in Absatz 1 des Artikels lediglich: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Nirgendwo ist zu lesen: Homosexuelle ausgenommen.

Das ist wichtig. Denn der Einwand, die Ehe sei für Mann und Frau geschaffen, mag auf die Definition der Kirche zu treffen. Auf die staatliche Definition trifft er nicht zu. Konservative Kritiker bedienen sich immer wieder dieser Argumentation. Grundlage für eine Verfassungsklage ist sie allerdings nicht.

Rechtsanwalt Achim Doerfer berichtet im Gespräch mit detektor.fm-Moderator Lucas Kreling von weiteren möglichen Rechtseinwänden gegen die Öffnung und erklärt, warum das Bundesverfassungsgericht trotzdem nicht Nein sagen wird, zur Ehe für alle.

Wenn der historische Gesetzgeber gewollt hätte, dass die Ehe zwischen Mann und Frau bleibt, hätte er es ja wohl ins Grundgesetz geschrieben.Achim Doerfer 

Redaktion: Robin Hatting


Dienstags sprechen wir mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer über aktuelle Urteile. Die Serie „Ist das gerecht“ gibt es auch als Podcast.

Moderation