Ist das neue EU-Gesetz für Asylbewerber ein Erfolg?

In Europa gibt es erstmals ein einheitliches Gesetz für Asylbewerber. In allen Mitgliedsstaaten gelten bei der Aufnahme von Flüchtlingen bald die gleichen Regeln. Ein Fortschritt, sagen die einen, ein Rückschritt, beklagen die anderen. Aber was verändert sich denn eigentlich?

14 Jahre lang ist in in Europa über ein neues Asylgesetz verhandelt worden. Heute nun ist ein europaweit einheitliches Gesetz für Asylbewerber beschlossen worden.

Im vergangenen Jahr haben 330000 Menschen Asyl in der EU beantragt. Anerkannt wurden nur diejenigen, die aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt wurden. Demnächst werden auch alle anderen Flüchtlinge aufgenommen.

Barbara Lochbihler 

Was ist neu?

Das Aufnahme-Verfahren ist verändert worden. Der Asylantrag soll jetzt innerhalb von sechs Monaten bearbeitet werden. Das hat bisher in Einzelfällen bis zu 24 Monate gedauert. Außerdem sollen minderjährige Flüchtlinge künftig besser geschützt werden. Asylbewerber wird durch das neue Gesetz häufiger von einem Rechtsanwalt geholfen. Schließlich dürfen Asylbewerber bereits nach neun Monaten in Europa arbeiten. Bislang ist das Asylbewerbern in den ersten zwölf Monaten verboten.

Was wurde nicht erreicht?

Deutschland möchte das sogenannte „Flughafenverfahren“ beibehalten. Damit können Asylanträge direkt vor Ort gestellt und im Schnellverfahren bearbeitet werden. Mitgliedsstaaten wie Malta oder Griechenland haben zu viele Flüchtlinge. Doch die anderen Mitgliedsstaaten haben sich nicht verbindlich verpflichtet, andere Staaten zu entlasten und Flüchtlinge aufzunehmen.

Umstritten ist das sogenannte EURODAC. Dabei handelt es sich um eine europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken. Die Fingerabdrücke dürfen von Asylbewerbern genommen und an jede Polizeistelle der Mitgliedsstaaten übermittelt werden.

Ist das neue EU-Gesetz ein Fortschritt? Das hat Barbara Lochbihler, die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des Europäischen Parlaments, für uns eingeschätzt.

 

Die Genfer Flüchtlingskonvention sagt: Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen ihre Heimat verlassen müssen, sollen geschützt werden. Das hat sich die Europäische Union zu eigen gemacht – aber handelt nicht entsprechend. – Barbara Lochbihler


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