(K)ein Wahlkampfthema | Menschen mit Behinderung

Inklusion im Arbeitsmarkt

Im TV-Duell ist über Migration, Außenpolitik und die Maut diskutiert worden. Es gibt jedoch immer wichtige Themen, die im Wahlkampf keinen Platz finden. Wir sprechen deswegen in einer Serie darüber. Den Auftakt machen Menschen mit Behinderung.

Menschen mit Behinderung im Arbeitsmarkt

Bereits seit 2009 regelt die UN-Menschenrechtskonvention die Ansprüche an eine behindertengerechte Rechtsprechung. Die Vereinten Nationen haben die Bundesregierung 2015 nochmals daran erinnert, diese auch einzuhalten. Seit Anfang des Jahres 2017 ist deshalb nun das „Bundesteilhabegesetz“ in Kraft. Darin verankert ist ein neues Arbeitsbudget, das direkt von Menschen mit Behinderung zur Eingliederung in die freie Wirtschaft genutzt werden kann.

Dennoch gibt es noch einige Baustellen bevor man von einer tatsächlichen Gleichstellung sprechen kann. Das Inklusionsbarometer der Aktion Mensch bestätigt zum Beispiel für das Jahr 2016 über eine Million Menschen mit Behinderung auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Das ist zumindest ein Etappensieg für die Inklusion.

Das Gesetz tritt erst nach und nach in Kraft und es gibt noch ganz viele Punkte, die nicht der UN-Menschenrechtkonvention entsprechen. – Anne Gersdorff, Netzwerk für betriebliche Integration und Sozialforschung e. V.

Umstrittenes „Bundesteilhabegesetz“

An vielen Kindergärten und Schulen ist Inklusion mittlerweile Teil des Alltags. Danach kommt sie allerdings oft zum Erliegen, denn der Sprung in den Arbeitmarkt gelingt vielen Menschen mit Behinderung selten reibungslos. Unter Schwerbehinderten sind weiterhin 13,4 Prozent arbeitslos. Damit liegt der Wert weit über dem deutschen Druchschnitt. Außerdem ist eine Mindestlohnregelung für Menschen mit Beeinträchtigungen, wie es sie auch für fast alle anderen Arbeitnehmer gibt, weiterhin nicht in Sicht. Gerade in Werkstätten, in denen Menschen mit Behinderung oft arbeiten, liegen die Löhne teilweise sogar unter zwei Euro die Stunde.

Möchte ein Betrieb Menschen mit Beinträchtigungen einstellen, sind einige bürokratische Hürden zu überwinden. Auch das Arbeitsbudget des Teilhabegesetztes hat seine Tücken, denn erst nach einer dreijährigen Anstellung in einer Werkstatt hat man Anspruch auf diese Leistung. Viele Punkte des Bundesteilhabegesetzes entsprechen in dieser frühen Phase noch nicht den Realitäten der Menschen mit Behinderung.

detektor.fm-Moderatorin Isabel Woop hat mit Anne Gersdorff vom Netzwerk für betriebliche Integration und Sozialforschung e. V. gesprochen. Sie ist selbst auf Assistenz angewiesen und setzt sich für die Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt ein.

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bedeuten für mich eher Exklusion als Inklusion.Anne Gersdorff 

Redaktion: Joel Lander

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