Kostenheranziehung bei Pflegekindern

75 Prozent für den Staat?

Ausbildung angefangen und endlich eigenes Geld verdienen – ein Stück Unabhängigkeit für viele Jugendliche. Doch bei jungen Menschen, die im Heim oder bei Pflegefamilien aufgewachsen sind, wird bis zu 75 Prozent des Einkommens abgezogen. Diese Regelung sorgt für viel Kritik.

Die Kostenheranziehung

„Bei vollstationären Leistungen haben junge Menschen und Leistungsberechtigte […] 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen“ – so ist die sogenannte „Kostenheranziehung“ im 8. Sozialgesetzbuch geregelt.

Betroffen sind dabei Jugendliche, die in Pflegefamilien oder -heimen aufgewachsen sind und Sozialunterstützung vom Staat erhalten haben. Sobald die jungen Menschen dann eine Ausbildung oder einen Nebenjob anfangen, müssen sie 75 Prozent ihres Einkommens an den Staat zurückzahlen.

Diese prozentual hohe Regelung wird von vielen Seiten kritisiert. Denn die betroffenen Jugendlichen haben es im Leben ohnehin nicht unbedingt einfach. Sie sind nicht die Verursacher des Problems und müssen trotzdem nicht nur die sozialen, sondern auch die finanziellen Konsequenzen alleine tragen. Der Start in ein selbständiges Leben wird dadurch ungemein erschwert.

Weil es tatsächlich ungerecht und hoch ist, sind wir schon seit vielen Jahren dabei, zu diskutieren, wie wir das deutlich senken können. Diese 75 Prozent sind nicht akzeptabel, die wollen wir absenken. – Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der Union

Es gibt bereits Lockerungen der Regelung, in Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Freistellung der Kostenheranziehung gestellt werden. Das liegt jedoch in dem Ermessen der einzelnen Jugendämter.

Was sagt die Politik dazu?

In der Politik ist von allen Seiten klar: Es muss sich etwas ändern. Aber wie genau – da scheiden sich die politischen Lager. Die Fraktionen der SPD, FDP und die Grünen fordern eine komplette Abschaffung der Kostenheranziehung. Die CDU hingegen will weiterhin an der Regelung festhalten, plädiert aber auf eine Senkung der Abgabe auf 50 Prozent.

Der Staat und die Jugendhilfe übernehmen die Versorgung, das ist auch richtig und wichtig so. Aber ich finde, der Grundsatz, dass es da eine Beiteiligung gibt, der sollte schon weiterhin gelten. – Marcus Weinberg

Über die Kostenheranziehung und die Zukunft des Paragrafen 94 im SGB VIII hat detektor.fm-Moderator Philipp Weimar mit Marcus Weinberg gesprochen. Er ist familienpolitischer Sprecher der Union.

Es geht hier um Kinder und Jugendliche und wir brauchen dringend und sehr schnell nicht nur Signale, sondern eine deutliche Verbesserung der Situation.Marcus Weinberg 

Redaktion: Luisa Bebenroth und Leora Koch