Leistungsschutzrecht im Kabinett beschlossen – Ist die Informationsfreiheit gefährdet?

Zitieren ist frei – doch was, wenn Blogger zitieren? Und wenn Suchmaschinen ganze Artikel systematisch auflisten, ist das Zitieren? Das umstrittene Leistungsschutzrecht soll all das regeln. Heute passierte es das Kabinett. Welche Veränderungen Internetnutzer bald spüren könnten, erklärt uns Rechtsanwalt Till Kreutzer.

Dr. Till Kreutzer 

Das Leistungsschutzrecht soll Presseverlagen ermöglichen, ihre Inhalte im Internet besser zu schützen. Wird der Gesetzesentwurf vom Bundestag beschlossen, können die Verlage Lizenzgebühren von Suchmaschinenanbietern verlangen, wenn diese ihre Texte nutzen.

Suchmaschinen und News-Aggregatoren wie Google News präsentieren auf ihrer Trefferliste kleine Textauszüge von Presseerzeugnissen, sogenannte „Snippets“, und verlinken diese. Dafür sollen sie künftig Gebühren an deutsche Verlage bezahlen.

In den ersten Gesetzesentwürfen war vorgesehen, dass auch Blogger und private Internetnutzer Geld an Verlage bezahlen sollen, wenn sie journalistische Texte zitieren oder auf diese verlinken. Nach scharfer Kritik wurden die Entwürfe erneut überarbeitet und konzentrieren sich nun nur noch auf Suchmaschinenanbieter.

Warum das Leistungsschutzrecht die Internetnutzung in Deutschland trotzdem nachhaltig verändern könnte, besprechen wir mit Rechtsanwalt Till Kreutzer von der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht.

Was ist das Leistungsschutzrecht? Der elektrische Reporter erklärt es: