Münchner Amtsgericht: “partielles Film- und Fotografierverbot” bei Prozessen gegen Neonazis?

Kurz vor dem Prozessauftakt gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe wird über das Augenmaß der Münchener Justiz diskutiert. Denn bei einem Prozess gegen zwei Neonazis am Amtsgericht München haben anwesende Rechtsextreme Journalisten bedrängt. Der Präsident des Gerichts schlägt deshalb ein „partielles Film- oder Fotografierverbot“ vor – ein Angriff auf die Pressefreiheit?

Am Oberlandesgericht in München findet vermutlich ab April der große Prozess gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe statt.

Münchner Neonazis proben offenbar schon, wie sie die Berichterstattung stören können: Bei einem Prozess am Münchner Amtsgericht gegen zwei Neonazis haben anwesende Rechtsextreme Journalisten bedrängt, Kameras beschmiert und Fotografen angerempelt. Die Justizbeamten gingen zunächst nicht dagegen vor.

Der Präsident des Amtsgerichts München, Gerhard Zierl, hat nach diesem Vorfall vorgeschlagen, in solchen Fällen ein, so wortwörtlich, „partielles Film- oder Fotografierverbot“ durchzusetzen – zur Deeskalation.

Wir haben mit Zierl über seinen Vorschlag gesprochen und mit ihm diskutiert, ob das Recht am eigenen Bild schwerer wiegt als die Pressefreiheit.

Im Gerichtssaal gilt das Recht auf das eigene Bild. – Gerhard Zierl, Amtsgericht München

Beitrag zum Thema aus dem Magazin „quer“ beim Bayerischen Rundfunk: