Muss der Bundespräsident noch einmal gewählt werden?

Bei der Bundespräsidentenwahl war neben den drei Wahlgängen für Wulff vor allem das Verhalten der Linken sehr interessant. Nun ist Christian Wulff jedoch als Bundespräsident vereidigt und die Geschichte zu Ende. Sollte man jedenfalls denken.

Ingmar Wengel und seine Kollegen von der Bürgerinitiative für Verfassungsschutz sehen das jedoch anders. Denn sie sind sich sicher, dass der Bundespräsident nicht korrekt gewählt wurde. Demnach haben wir momentan keinen verfassungsmäßigen Bundespräsidenten. Warum und aus welchem Grund, das haben wir Ingmar Wengel selbst gefragt.

Hören Sie das Interview hier:

Weil das Thema insgesamt sehr kompliziert ist und viele Fakten und Paragraphen voraussetzt, stellen wir an dieser Stelle das Interview auch noch einmal in ungekürzter Form zur Verfügung:

 

Wir haben heute natürlich auch beim Landtag in Nordrhein-Westfalen angerufen und uns die Sicht der Verwaltung erklären lassen. Für ein telefonisches Interview war dort heute niemand zu erreichen. Der Pressesprecher des Landtags Nordrhein-Westfalen, Hans Zinnkann, sagte detektor.fm, er sehe in der Wahl der Wahlmänner und Wahlfrauen für die Bundesversammlung kein Problem.

Die Tatsache, dass der neue Landtag noch vom Präsidium des vorherigen Landtages geleitet wird, sei bisher mehrfach so geschehen. Beispielsweise am 8. Juni 2005 als Landtagspräsident Ulrich Schmidt auch die konstituierende Sitzung geleitet hat. Schließlich gibt es nach Ansicht von Hans Zinnkann in Artikel 38 der Landes-Verfassung keine Angabe darüber, wann das neue Präsidium gewählt werden muss. Hans Zinnkann sagte auch, dass es der Ablauf in diesem Jahr bisher einmalig sei, aber kein Problem darstelle, gebe es doch keine Terminierung für die Wahl des Präsidiums. Landtagssprecher Zinnkann sieht kein Problem in der Wahl der Wahlmänner und Wahlfrauen für die Bundesversammlung.

Nachtrag vom 8. Juli 2010: Weil es mehrere Nachfragen zur Landesverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen gab, veröffentlichen wir hier zusätzlich das Statement des Landtagssprechers Hans Zinnkann:

Ich habe in unserem Telefonat auf Artikel 38 der nordrhein-westfälischen Verfassung hingewiesen:

Artikel 38

(1) Der Landtag wählt den Präsidenten, dessen Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Präsidiums. Er gibt sich seine Geschäftsordnung.

(2) Bis zur Wahl des neuen Präsidiums führt das bisherige Präsidium die Geschäfte weiter.

Danach – und das ist eine nordrhein-westfälische Besonderheit – leitet der „bisherige“ Präsident bzw. die „bisherige“ Präsidentin die Sitzung des neuen Landtags bis zur Wahl eines neues Präsidiums.

Das war mit Regina van Dinther 2010 so und ebenso mit Ulrich Schmidt (SPD) 2005 so. Beide, van Dinther wie auch Schmidt, waren dabei ohne Mandat.

Und das sind nur die beiden jüngsten Beispiele. Gemäß der Verfassungsregelung war das gang und gäbe in der Geschichte des Landtags NRW.

Ungewöhnlich an der jetzigen Situation ist, dass in der konstituierenden Sitzung des 15. Landtags NRW kein neues Präsidium gewählt wurde.

Das ist der unklaren politischen Situation geschuldet. Deshalb führt das bisherige Präsidium die Geschäfte weiter (.s. Verfassung).

Da in NRW verfassungsgemäß gehandelt wurde, ist die Wahl der NRW-Delegierten zur Bundesversammlung kein Problem.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans Zinnkann – Pressesprecher –

Redaktion