Ausgewogenheit im Bundesverfassungsgericht

„Es ist schon ein politisches Gericht“

Es ist die höchste juristische Institution in Deutschland: Das Bundesverfassungsgericht. Und es trägt eine besondere historische Verantwortung für den Erhalt der Demokratie. Doch ein Richterwechsel gefährdet das Gleichgewicht. Das befürchten zumindest Politiker und Juristen.

Hüter der Verfassung

Das Bundesverfassungsgericht ist für viele Menschen das wichtigste Symbol des Rechtsstaates. Es prüft, ob Politik und Gerichte verfassungsgemäß handeln, seine Urteile haben mitunter Gesetzeskraft. Damit sichert es auch das Vertrauen der Bevölkerung in die politischen Organe. Umso mehr erfordert die Zusammensetzung des höchsten deutschen Gerichts eine politische Balance. Aus diesem Grund wählen Bundesrat und Bundestag per Zweidrittelmehrheit insgesamt 16 Richter. Damit spiegelt das Bundesverfassungsgericht auch die politische Landschaft in Deutschland wider.

Politisches Gleichgewicht im Bundesverfassungsgericht

In den letzten Jahren setzten die großen Fraktionen SPD und CDU/CSU gemeinsam abwechselnd Kandidaten durch.

Es ist schon ein politisches Gericht und die Besetzung durch Parteien und die Art und Weise, wie ausgewählt wird, ist nicht über alle Zweifel erhaben, […] aber das Ergebnis war immer gut. – Heribert Prantl, Süddeutschen Zeitung

Noch befindet sich das Bundesverfassungsgericht in der politischen Mitte, doch das könnte sich demnächst ändern. Denn der CDU-nahe Richter Michael Eichberger scheidet Ende April aus. Das nächste Mal sind die Grünen am Zug – ohne sie erreichen CDU/CSU und SPD nicht die nötige Zweidrittelmehrheit. Politiker und Juristen befürchten, dass dieser Personalwechsel das Vertrauen der Bevölkerung in das Verfassungsgericht stören könnte.

Ob diese Sorge berechtigt ist, darüber hat detektor.fm-Moderator Lars-Hendrik Setz mit Heribert Prantl gesprochen. Er ist Jurist und Leiter des Meinungsressorts bei der Süddeutschen Zeitung.

Das ist die Besonderheit von Karlsruhe: Man wird für zwölf Jahre gewählt, man kann nicht wiedergewählt werden und daraus resultiert einiges an Unabhängigkeit. Und der Anspruch, den das Gericht an sich selber stellt, ist ja auch ein besonderer.Heribert Prantl 

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