Recycling | Gesetz für Elektrogeräte auf dem Weg

Elektrogerätegesetz: Schrottreife Neuregelung?

Wenn ein Elektrogerät ersetzt wird, dann können damit drei Dinge passieren: Es wird recycled, es wird verschrottet – oder es wird wiederverwendet. Den gesetzlichen Rahmen dafür bildet das Elektrogerätegesetz, das jetzt erneuert werden soll. Doch Umweltschützer fürchten, dass damit das Wiederverwenden und Reparieren von Elektrogeräten erschwert wird. Wäre das neue Gesetz also ein Rückschritt?

Recycling, Upcycling und Basteln sind eigentlich in. Und trotzdem landen jedes Jahr viele Haushaltsgeräte auf dem Müll.

Recyceln und Wiederverwenden sind in Deutschland streng geregelt. Zum Beispiel im „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“, kurz „Elektrogerätegesetz„. Das 2005 erlassene Gesetz soll jetzt eine Neufassung bekommen, um eine EU-Richtlinie von 2012 umzusetzen: Die sogenannte „WEEE-Richtlinie“ (für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“) soll die Menge an Schrott zu verringern, die durch Elektrogeräte entsteht.

Verbände üben Kritik

Doch der neue Gesetzesentwurf sorgt für Unmut bei deutschen Umweltverbänden. Sie schreiben in einem offenen Brief:

Der Entwurf entspricht nicht dem „state of the art“ des Ressourcen- und Klimaschutzes. Nach unserer Einschätzung ist er nicht einmal konform mit den europäischen Vorgaben und weist an vielen Stellen in eine falsche Richtung.

Ihre Befürchtung: Das neue Gesetz könnte dazu führen, dass Altgeräte nicht repariert und wiederverwendet, sondern direkt verschrottet oder recycled werden – zum Beispiel dadurch, dass das Sortieren und Separieren von Altgeräten in Zukunft weitgehend verboten werden soll. Erschwertes Wiederverwenden, das hieße dann auch: eine Möglichkeit weniger, um Elektroschrott zu vermindern.

Lieber Schrauben als Kleber

Die Verbände bestehen deshalb darauf, dass Altgeräte – entgegen dem Gesetzentwurf – auch in Zukunft an Sammelstellen sortiert werden dürfen. Das würde dann auch die Wiederverwendung erleichtern. Sie fordern außerdem,  dass  Batterien und Akkus in den Geräten problemlos ausgetauscht werden können, indem zum Beispiel Klebeverbindungen verboten werden. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Verbände konkrete Vorschläge festgehalten, wie der Gesetzesentwurf diese Forderungen berücksichtigen könnte.

Unser Moderator Alexander Hertel hat mit Peter Meiwald über den Gesetzesentwurf gesprochen. Er sitzt für die Grünen seit 2013 im Bundestag und ist Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Die EU-Abfallhierarchie sagt ganz eindeutig: Reparieren und Aufarbeiten ist besser als Wegwerfen und Recyclen.Peter Meiwald 

Redaktion: Robin Theodor Schäfer und Lucas Kreling

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