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Der Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts Andreas Vosskuhle verkündet das NPD-Urteil. Dieses beinhaltet ein deutliches Augenzwinkern. Foto: AFP | Kai Pfaffenbach

Statt NPD-Verbot: Parteienfinanzierung streichen?

Trockenlegen statt verbieten?

Wenn man die NPD nicht verbieten kann, kann man ihr zumindest den Geldhahn abdrehen. Bisher lebt die Partei vor allem von der staatlichen Parteienfinanzierung. Das Bundesverfassungsgericht regt in seinem Urteil an, das zu ändern.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte eindeutig: Die NPD verstößt gegen die Menschenwürde und will die Demokratie und den Rechtsstaat bekämpfen. Das reicht aber nicht, um sie zu verbieten. Denn ihre Macht, den Staat tatsächlich zu gefährden, sei zu klein.

Doch die höchsten deutschen Richter haben gleichzeitig etwas Ungewöhnliches getan. Sie haben in die Urteilsbegründung einen Hinweis eingebaut, wie das angestrebte Ziel dennoch erreicht werden kann. In ihrem Urteil weisen die Richter mehrfach darauf hin: Man könnte das Grundgesetz so verändern, dass die NPD nicht mehr von der staatlichen Parteienfinanzierung profitiert.

 NPD am staatlichen Tropf

Alle Parteien in Deutschland finanzieren sich zum Großteil durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und eben die staatliche Parteienfinanzierung. Die NPD finanziert sich im Gegensatz zu anderen Parteien zu mehr der Hälfte mit staatlichen Mitteln. Im Jahre 2015 erhielt die rechtsextreme Partei etwa 1,3 Millionen Euro an Steuergeldern. Da die Partei zuletzt mit einem Rückgang an Mitgliedern und Spenden zu kämpfen hatte, hoffen Politik und Justiz nun, ihr den Garaus zu machen, indem man die staatlichen Zuwendungen streicht.

Wehret den Anfängen

Eine Partei, die den Rechtsstaat und die Verfassung ablehnt, soll also keine staatliche Hilfe bekommen. Das Bundesverfassungsgericht ist bei Änderungen zur Parteienfinanzierung jedoch sehr kritisch. Die Richter haben klar gemacht, sie stünden dem zwar nicht im Wege, doch müsse eine Anpassung des Grundgesetzes sehr eng begrenzt sein. Ansonsten könnten sich Parteien in Zukunft per Gesetz politischen Gegnern und unbequemen Meinungsmachern entledigen.

Es muss eine neutrale Stelle sein, die darüber entscheidet, ob eine Partei von der Finanzierung ausgeschlossen werden darf. – Joachim Wieland, Verwaltungswissenschaftler

Die Macht müsse bei einer politisch neutralen Institution wie dem Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesverwaltungsgericht liegen, meint Prof. Joachim Wieland. Er ist Leiter des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Carina Fron erläutert er, wie die Initiative gegen die NPD funktionieren kann, ohne dabei gleichzeitig anti-demokratisch zu sein.

Prof. Dr. Joachim Wieland - mahnt zur Vorsicht.

mahnt zur Vorsicht.
Es darf nicht so sein, dass diejenigen, die politisch die Macht gewonnen haben, sich ihrer Konkurrenz entledigenProf. Dr. Joachim Wieland
NPD trockenlegen statt verbieten 03:30

Nachgefragt im Bundestag

Nun also ist der Gesetzgeber gefragt. Mit anderen Worten: der Deutsche Bundestag. Und dort hat die Idee durchaus Chancen. Warum auch die Mehrzahl der Parteien selbst eine Änderung des Grundgesetztes befürworten, das beantwortet Christine Lambrecht. Sie ist die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD im Bundestag und hat mit detektor.fm-Moderator Alexander Hertel gesprochen.

Verfassungsfeindlichen Parteien die Finanzierung entziehen – Was denken die Parteien selbst 07:21

Wie funktioniert Parteienfinanzierung?

Man kann die Partei nicht per Gesetz verbieten. Aber der Gesetzgeber kann zumindest dafür sorgen, dass ihre Arbeit nicht durch staatliche Gelder unterstützt wird. Bisher erhält die NPD eine finanzielle Unterstützung vom Staat. Diese Unterstützung soll ermöglichen, dass Parteien aktiv sein können, die zur politischen Willensbildung beitragen. Dabei bekommt jede Partei für jede bei einer Wahl erzielte Stimme einen festgelegten Betrag. Die Vergütung pro Stimme ist für alle Parteien gleich.

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