Strafverfolgung mithilfe von Maut-Daten

Verdächtigen auf die Spur kommen

Im Fall einer ermordeten Joggerin aus Freiburg ist der Täter durch die Auswertung von Lkw-Maut-Daten überführt worden. Nun ist eine Debatte über die generelle Auswertung von Maut-Daten zur Strafverfolgung entfacht. Die Justizminister Herbert Mertin und Guido Wolf im Gespräch:

Die Chancen

Über die Strafverfolgung mithilfe von Mautdaten haben die Justizminister bei der Sommerkonferenz in Deidesheim diskutiert. Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) hatte diese Diskussion ins Rollen gebracht. Im Fall einer ermordeten Joggerin aus Freiburg kam die Polizei vor Kurzem mittels Daten von Mautstellen auf die Spur eines Verdächtigen. Damals waren es aber Daten aus Österreich, in Deutschland ist das noch nicht möglich.

Plötzlich zeigt sich, dass wir bereit sind, auf Mautdaten anderer Länder zurückzugreifen. Das ist inkonsequent und deshalb müssen wir das bisherige Verfahren hinterfragen. – Guido Wolf, Justizminister von Baden-Württemberg

Das Versprechen

Deutsche Bürger genießen das Recht auf Freizügigkeit. Das heißt: frei bewegen, leben und wohnen  ohne Kontrolle. Fraglich ist, inwiefern die Überwachung dieses Recht einschränkt. Die Mautstellen dienen bislang nur der Abrechnung. Jetzt bekommen sie aber vielleicht noch eine andere Aufgabe: die Überwachung. Der Rheinland-Pfälzer Herbert Mertin verweist auf das Versprechen, das vor der Mauteinführung gegeben wurde: Die gesammelten Daten würden nur im Rahmen der Mautgesetze verwendet.

Vor dem Hintergrund dieses Gesetztes hat man damals, auch um die Akzeptanz der Mauteinführung zu erörtern, festgelegt […], dass man diese Daten nur zu Abrechnungszwecken nutzen wird. – Herbert Mertin, Justizminister von Rheinland-Pfalz

Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht in der Sache auch noch ein Wörtchen mitzureden. Dahingehend stellt sich die Frage, ob ein Rechtsstaat Daten, die er für einen bestimmten Zweck sammelt, für einen anderen Zweck verwenden darf. Bisher dürfen die Mautstellen sowieso nur Lkw-Daten abgreifen.

Kompromisse und Alternativen in der Strafverfolgung

In einer Sache sind sich beide Justizminister einig: Grundsätzlich ist es eine gute Idee, besonders schwere Straftaten mit den Daten zu verfolgen. Baden-Württembergs Minister Guido Wolf schlägt vor, dass eine Ermittlung nur bei Schwerstverbrechen und mit einer richterlichen Erlaubnis durchgeführt werden dürfen. Herbert Mertin nennt laut rp-online als Beispiel Mord. Bei der Justizministerkonferenz wurde das Thema bisher nur angeschnitten.

Wie konkret die Pläne tatsächlich werden, zeigt sich in den kommenden Monaten. Die detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt hat die Justizminister Herbert Mertin und Guido Wolf nach ihrer Meinung zur Strafverfolgung mittels Mautdaten gefragt.

Die Tatsache, dass diese Daten für die Kriminalitätsbekämpfung nutzbar gemacht werden könnten, war allen Beteiligten immer bewusst, aber man hat es ja ausdrücklich ausgeschlossen.Herbert Mertin 
Ich bin dafür, dass wir eine Diskussion eröffnen, ob es nicht zumindest in Einzelfällen möglich sein sollte, auf solche Mautdaten zurückzugreifen.Guido Wolf  

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