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Im Fokus der Telekommunikationsüberwachung sind jetzt auch Messenger. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung reicht zur Privatsphäre vielleicht nicht mehr. Foto: Whatsapp-closeup/ credits: CC BY 2.0 | Luis / flickr.com

Mehr Sicherheit durch WhatsApp-Überwachung?

Liest de Mazière bald mit?

Die Terrorabwehr ist das alles bestimmende Thema der Innenministerkonferenz. Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière fordert Zugriff auf verschlüsselte Messenger-Dienste wie WhatsApp. Doch das stößt auf Kritik. Eine rechtliche Einordnung:

Mehr Überwachungsmöglichkeiten

Zum Auftakt der Innenministerkonferenz werden Forderungen zur Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) laut. Wie zuvor schon der bayerische CSU-Innenminister Thomas Hermann will jetzt auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière den Sicherheitsbehörden mehr Zugriffsmöglichkeiten einräumen.

Staatliche Behörden können schon seit langem Emails, SMS und Telefonate zur Gefahrenabwehr überwachen. Nun sollen auch Nachrichten von WhatsApp und Co. nach richterlichem Beschluss mitgelesen werden können.

WhatsApp ist keine SMS

Doch so einfach ist das nicht. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Messenger-Diensten wie Threema oder Signal verhindert bisher, dass Sicherheitsbehörden Gespräche einfach mitlesen können. Das solle auch so sein, sagt Thomas de Maizière: „damit die Kommunikation unbescholtener Bürger ungestört und sicher ist.“

Aber wie oft steckt der Teufel im Detail. Eine Möglichkeit gibt es, Nachrichten trotz der Verschlüsselung abzugreifen: indem man deren Entstehung beobachtet. Anstelle eines Kommunikationsvorganges überwacht der Staat dabei das komplette Endgerät mit allem, was darauf passiert. Den konkreten Inhalt der Nachricht lesen die Sicherheitsbehörden aus der Nutzung der Tastatur. Das erlaubt den Ermittlern aber nicht nur, Nachrichten zu lesen, deren Entstehung eher ein Denken als eine Straftat dokumentiert.

Kontrolle funktioniert nicht

Die Software, die das ermöglicht, gäbe ihnen auch die Möglichkeit, alle anderen Daten aus dem Endgerät abzurufen. Das stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre von einzelnen Personen dar. Bekannt wurde diese Form der staatlichen Überwachung unter dem Begriff Staatstrojaner. Sein Einsatz ist bisher allerdings nur unter sehr strengen Auflagen möglich, etwa wenn Gefahr im Verzug ist.

Sollte es nun zu einer Gesetzesreform kommen, wäre die einzige Hürde für diese umfängliche Überwachung ein richterlicher Beschluss wie bei der Telekommunikationsüberwachung der klassischen Kanäle.

Christoph Gusy meint, das Vorgehen der Innenminister könne Türen aufstoßen, über deren Öffnung noch nicht hinreichend nachgedacht wurde. Im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Marie Landes bewertet er den erneuten Vorstoß auf dem Gebiet der TKÜ. Er ist Professor für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte in Bielefeld.

Christoph Gusy - war einer der Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung.

war einer der Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Die Forderung ist verfassungsrechtlich noch nicht nach allen Seiten ausgelotet. Eigentlich überwachen sie nicht den Kommunikationsvorgang, sondern Tätigkeiten im Endgerät.Christoph Gusy
Bundesinnenminister will WhatsApp-Nachrichten überwachen 07:37

Redaktion: Charlotte Muijs

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