Verfassungsschutz und rechte Netzwerke

„Anfang einer Aufklärung“

Ein jetziger Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ist vorher im Vorstand bei „Uniter“ gewesen. Einem Verein, der auch in Zusammenhang mit Untergrundnetzwerken bei der Bundeswehr bekannt geworden ist. Wir sprechen mit taz-Reporterin Christina Schmidt über ihre Recherche.

„Rein privater Natur“

Das Innenministerium Baden-Württembergs hat am Mittwoch die Vermutungen bestätigt. Ein Mitarbeiter des dortigen Verfassungsschutzes war wohl lange Zeit Mitglied eines Vereins namens „Uniter“. Die Recherchen der taz deuten darauf hin, dass dieser Verein ehemaliger Soldaten paramilitärische Kampftrainings organisiert.

Das Landesinnenministerium erklärte, die Tätigkeit des Mitarbeiters bei „Uniter e. V.“ sei „rein privater Natur“. Es gäbe aber auch keinen Anhaltspunkt auf eine rechtsextreme Gesinnung des Mannes.

Die Frage ist schon: Wie gut kennen sich zum Beispiel dieser Verfassungsschutzmitarbeiter und der rechtsextreme Soldat Franco A., der terroristische Anschläge geplant hat und auch in diesem Netzwerk unterwegs war. – Christina Schmidt, Reporterin bei der taz

Verfassungsschutz unter Verdacht – schon wieder

Die Reportage der taz reiht sich ein in eine Serie von Entdeckungen, die Verbindungen von Rechten zu Behörden nahelegen. Die Grauzone zwischen Staat und Rechtsextremismus wirft deshalb viele Fragen auf.

Ein ranghoher Mitarbeiter des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) soll zum Beispiel den Mitgründer von Uniter und ehemaligen KSK-Soldaten André S., Deckname „Hannibal“,  vor anstehenden Ermittlungen durch den MAD gewarnt haben. Dieses Vorgehen schürt daher den Verdacht, dass der MAD in diesen Angelegenheiten eine gewisse Großzügigkeit walten lässt.

Über die Verbindungen zwischen Verfassungsschutz und dem Verein „Uniter“ spricht detektor.fm-Moderatorin Bernadette Huber mit Christiane Schmidt.

Der Verein ist nicht Beobachtungsgegenstand und es ist auch gut, dass die deutschen Sicherheitsbehörden nicht einfach jeden Verein durchleuchten können, nur weil sie das mal möchten, sondern es muss immer einen klaren gesetzlichen Auftrag dafür geben.Christina Schmidt 

Am Samstag veröffentlicht die taz eine weitere Reportage über die Hintergründe und Verbindungen des Mitarbeiters des Verfassungsschutzes.

Redaktion: Johannes Rau