Vorratsdatenspeicherung: Anti-Whistleblower-Gesetz durch die Hintertür?

Gefährdet Heiko Maas die Pressefreiheit?

Spätestens seit Edward Snowden scheint klar: Wir können nicht sicher sein, was die Nachrichtendienste wirklich über uns wissen. Wenig überraschend also, dass die geplante Vorratsdatenspeicherung so umstritten ist. Im vorliegenden Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas sorgt nun aber ein Paragraf für besonders viel Unmut unter Journalisten. Gefährdet die geplante Vorratsdatenspeicherung die Pressefreiheit in Deutschland? Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, warnt.

Bundesjustizminister Heiko Maas ist aktuell wirklich nicht der beliebteste Politiker. Der Landesverrat-Skandal um zwei Journalisten von netzpolitik.org ist kaum verdaut, da steht der Minister mit seinem Gesetzesentwurf für die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung im Gegenwind.

Kritiker werfen ihm vor, das geplante Gesetz sei eine Gefahr für die Pressefreiheit und damit auch für unsere Demokratie. Grund zur Sorge ist der Paragraph für den neu eingeführten Straftatbestand der „Datenhehlerei“.

Der Umgang mit diesen Daten ist quasi Tagesgeschäft. Sie müssen häufig gestohlene Daten, das kann ja einfach eine gestohlene pdf-Datei sein, auswerten und häufig auch externe Experten heranziehen. – Ulf Buermeyer

Es geht also um den Handel mit geklauten Daten. Wenn es nach Heiko Maas geht, soll dieser Handel fortan unter Strafe stehen. Darunter fiele dann zum Beispiel der Missbrauch von gestohlenen Kreditkartendaten. (Nicht uninteressant am Rande: den Erwerb sog. „Steuer-CDs“ hat man im Gesetzentwurf hiervon ausdrücklich ausgenommen).

Anti-Whistleblower-Gesetz: Der Minister als Schmuggler?

Allerdings könnte ein ganz anderer Bereich sich mit dem Tatbestand des neuen Gesetzes konfrontiert sehen: Investigativer Journalismus. Die Enthüllungen von Edward Snowden wären unter dem neuen Gesetz so nicht erlaubt gewesen. Für die Journalisten von netzpolitik.org ist der Fall klar:

Datenhehlerei? Justizminister Heiko Maas will ein Anti-Whistleblower-Gesetz durch den Bundestag schmuggeln. http://t.co/ChNtJO3cX7

— netzpolitik (@netzpolitik) 4. Oktober 2015

Die Arbeit investigativer Journalisten soll zwar ein eigener Passus im Entwurf schützen – der allerdings bezieht sich nur auf hauptberufliche Journalisten. Und auch dann bleibt der Gesetzesentwurf für Journalistenverbände immer noch ein Eingriff in das Redaktionsgeheimnis.

Über den fraglichen Paragraphen hat detektor.fm-Moderatorin Constanze Müller mit Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, gesprochen, der den Entwurf in der Süddeutschen Zeitung kritisch kommentiert hat.

So entsteht letztendlich ein strafrechtliches Minenfeld rund um das Whistleblowing.Ulf Buermeyer 

Redaktion: Laura Zachmann
(Für das Störgeräusch zu Beginn der Aufnahme bitten wir um Entschuldigung.)