Bereits 2010 haben 20 liberale Kläger erfolgreich ein vernichtendes Urteil gegen das erste deutsche Gesetz zur Datenspeicherung erstritten. Jetzt ziehen die sogenannten „üblichen Verdächtigen“ wieder nach Karlsruhe.
Auch du wirst überwacht! Die Liberalen haben heute Klage gegen die #Vorratsdatenspeicherung eingereicht. #NoVDSpic.twitter.com/5Pbs94UeoX
— Naumann-Stiftung (@FNFreiheit) 27. Januar 2016
Dabei erklärte Karlsruhe den Vorgänger des aktuellen Gesetzes zur Vorratsdatenspreicherung bereits für verfassungswidrig.
Wer nichts getan hat, braucht nichts zu befürchten?
In Verdacht geraten kann jeden Tag jeder. Es gab Zeiten im Leben von Horst Seehofer, da hat er auch nicht gewollt, dass seine Telefondaten ausgewertet werden. – Wolfgang Kubicki stellvertrender Vorsitzender der FDP
Das neue Gesetz zur Datenspeicherung wurde im Oktober im Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition beschlossenen. Demnach müssen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zur Gefahrenabwehr nun zehn Wochen lang speichert werden.
Die Liberalen ziehen vor Gericht
Der behauptete Zweck, man wolle damit Terroisten dingfest machen, ist schlichter Unsinn wie ein Blick nach Frankreich zeigt. Trotz umfassender Speicherung der Telefon- und Kommunikationsdaten konnten Anschläge auf Charlie Hebdo und Paris nicht verhindert werden. – Wolfgang Kubicki
Eine Gruppe von zwanzig Liberalen hat nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Es ist bereits die vierte Verfassungsklage gegen das neue Gesetz. detektor.fm-Moderator Gösta Neumann hat Wolfgang Kubicki gefragt, warum er das Gesetz für verfassungswidrig hält. Er ist der stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP.
Redaktion: Carsten Jänicke