Let the Vorratsdatenspeicherung begin – Teil 2

Erst speichern, dann ermitteln?

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung wurde bereits einmal für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung führt sie nun trotzdem wieder ein. Dabei ist die Wirksamkeit der Speicherwut weiterhin unbewiesen.

Für jede Nachricht, jede E-Mail, jeden Anruf, jede Datenverbindung sollen die Verbindungsdaten ohne Anlass gespeichert werden. Von jedem Bürger. Denn die Vorratsdatenspeicherung kommt – im zweiten Anlauf.

Nachdem das umstrittene Gesetz den Rechtsausschuss passiert hat, wird die große Koalition das Gesetz aller Wahrscheinlichkeit nach beschließen – gegen alle Kritik und Bedenken.

Freitag will die Große Koalition im Bundestag die Vorratsdatenspeicherung beschließen. pic.twitter.com/srnn8XvZGW

— netzpolitik (@netzpolitik) 14. Oktober 2015

Eingriff in die Grundrechte

Mit dem Gesetz zur „Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ sollen dann die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden, die Telefon- und Internetverbindungsdaten von Telefonen, Smartphones und Computern zu speichern. Zehn Wochen lang. Von jedem Bürger. Vier Wochen lang sollen außerdem die Standortdaten gespeichert werden.

Dabei hat es die Vorratsdatenspeicherung bereits gegeben – von 2007 bis 2010. Und sie ist bereits einmal abgeschafft worden: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte sie 2010 für verfassungswidrig erklärt, weil die Richter darin „einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“ gesehen haben.

Wirksamkeit unbewiesen

Nicht erst, seit die neuen Gesetzespläne angekündigt wurden, wird die Vorratsdatenspeicherung heftig und anhaltendend kritisiert – aus Justiz, Politik und in den Medien, zum Beispiel von der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff oder der ehemaligen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Trotzdem hält die Bundesregierung daran fest. Man könne und wolle damit schwere Straftaten und Terrorismus besser aufklären. Dabei ist noch immer nicht bewiesen, dass die Vorratsdatenspeicherung dafür überhaupt ein wirksames Mittel ist.

Über die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung der Bundesregierung hat detektor.fm-Moderator Alexander Hertel mit Constantin van Lijnden gesprochen. Er ist Jurist und Redakteur beim Rechtsmagazin Legal Tribune Online.

Die Regierung verabschiedet sehenden Auges verfassungswidrige Gesetze. Viele, viele Bedenken sind geäußert worden, waren der Regierung bekannt und sind nicht berücksichtigt worden.Constantin van Lijnden 

Redaktion: Sandro Schroeder

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