Wahlwerbung – Datenweitergabe durch Meldebehörden widersprechen

„STOP – Bitte keine Wahlwerbung einwerfen!“

Deutschland schaltet in den Wahlkampfmodus. Wer in den nächsten sechs Monaten den Briefkasten öffnet, wird wahrscheinlich Wahlwerbung finden. Die Post von den Parteien lässt sich allerdings vermeiden – mit einem einfachen Widerspruch.

Im digitalen Informationszeitalter ist ein richtiges Schreiben im Briefkasten schon fast etwas Besonderes. Viel häufiger sind die üblichen Illustrierten-Blätter: Werbung von Supermärkten oder Pizzalieferdiensten landet schnell im Papierkorb. Dieses Jahr allerdings werden viele von uns noch andere bunte Blätter im Briefkasten finden, nämlich Wahlwerbung.

Wahlwerbung – mit lieben Grüßen von den Parteien

Von Laternenpfosten und Reklamewänden lächeln uns bald wieder die Gesichter von Politikern entgegen. In Wahlkampfzeiten sind wir es gewohnt, überall den Vertretern der Parteien zu begegnen. Doch nicht nur auf den Straßen kämpfen die Fraktionen um unsere Stimme. Sie finden auch den Weg in unsere Briefkästen – Gesetz sei Dank.

Wahlwerbung kommt in den unterschiedlichsten Formen vor. Dabei gehören klassische Broschüren noch zu den gebräuchlichsten Varianten. Doch aufgepasst: Nicht jede Wahlwerbung ist auch als solche zu erkennen. So gab es in vergangenen Wahlkämpfen auch Fälle, in denen politische Inhalte in der Gestalt einer Zeitung daherkamen.

Einkauf beim Meldeamt

Unsere Anschriften erhalten die Parteien dabei von den Meldeämtern. Das dürfen sie – und zwar 6 Monate vor der Bundestagswahl. Also jetzt.

Dabei können sie unterschiedlich gestaffelte Listen anfordern. In diesen wird aufgezählt, wer im Einzugsgebiet des entsprechenden Amtes gemeldet ist. Nach dem Wahlkampf sind die Parteien dazu verpflichtet, solche Listen wieder zu löschen.

 

Die Anschriften von Bürgerinnen und Bürgern sind also ein begehrtes Gut. Dabei interessieren die sich häufig nicht für das, was da in ihrem Briefkasten landet. Der Großteil der Prospekte landet schließlich im Papierkorb.

Doch diesem Problem kann man sich entziehen. Damit die Fraktionen unsere Briefkästen gar nicht erst finden, kann man bei den entsprechenden Ämtern einer Weitergabe unserer Meldedaten widersprechen.

Wie das geht und warum man das tun sollte, bespricht detektor.fm-Moderator Eric Mickan mit Julian Kornberger. Er ist Geschäftsführer der Website selbstauskunft.net.

Grundsätzlich haben die Parteien das Recht, Daten über Bürger zu kaufen, die dem nicht widersprochen haben. Und standardmäßig hat man nicht widersprochen.Julian Kornberger 

Redaktion: Alexander Goll