Diesel-Fahrverbote in deutschen Großstädten
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht wird heftig darüber gestritten, was nun daraus folgt. Die Richter haben darin klargestellt, dass Diesel-Fahrverbote künftig möglich sind. Wenn sie die „einzig geeignete Maßnahme“ sind, besteht laut den Richtern sogar eine europarechtliche Pflicht. Demnach gibt es eine Rechtsgrundlage, auch wenn es bisher auf Bundesebene keine Regeln dazu gibt.
Sieg für die Deutsche Umwelthilfe
Die Länder können sich nun nicht mehr darauf berufen, dass die aktuell geltende „Plaketten“-Regel Verbote für bestimmte Städte oder Zonen ausschließt. Damit hat sich die Deutsche Umwelthilfe vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Länder durchgesetzt.
Was nun?
Bisher ist jedoch unklar, was nun passiert. Während Hamburg schnelle Fahrverbote in zwei Straßen angekündigt hat, will Stuttgart bis Herbst erste Ideen präsentieren. Unterdessen fordern einige Bürgermeister und der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) eine bundesweite Lösung. Sie verlangen eine „blaue Plakette“. Auch Bundesumweltministerin Hendricks meint, „wenn es zu Fahrverboten käme, dann brauchen wir Kennzeichnungen für die, die nicht darunter fallen.“ Ihr sei es demnach egal, ob diese blaue Plakette oder roter Fuchsschwanz heißen.
detektor.fm-Moderator Christian Bollert hat darüber mit Peter Weißenburger von der taz – die Tageszeitung gesprochen.