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Was wichtig wird | Streit um Paragraph 219a

Abschaffen oder nicht?

Der Streit über das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraph 219a belastet die Große Koalition. Währenddessen will die FDP mit einem Antrag im Bundestag den umstrittenen Paragraphen abschaffen. Wie stehen die Chancen?

Keine Mehrheit gegen Paragraph 219a

Seit einem Jahr wird in Deutschland über das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche debattiert. Am Donnerstag könnte der Bundestag möglicherweise über die Abschaffung von Paragraph 219a des Strafgesetzbuches (StGB) abstimmen, in dem das Werbeverbot geregelt ist. Der FDP-Fraktionsvorstand habe am Montag beschlossen, ein sofortiges Votum über den Paragraphen herbeizuführen, berichtet die taz.

Tobias Schulze - ist Redakteur bei der taz.

ist Redakteur bei der taz.
Der Antrag der FDP bleibt erstmal ein Show-Antrag der Opposition, mit dem die SPD vorgeführt werden soll.Tobias Schulze

SPD befürchtet Koalitionsbruch

Obwohl die SPD darauf besteht, dass Paragraph 219a komplett aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird, würde sie wahrscheinlich nicht gegen ihren Koalitionspartner stimmen. Einen Koalitionsbruch wollen die Sozialdemokraten vermeiden.

Die Union bleibt währenddessen hart. Die neue CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer hat schon kurz nach ihrer Wahl deutlich gemacht, dass sie an dem Verbot festhalten will. Damit habe die Union endlich mal wieder ein Thema, das sie zuammenschweißt und mit dem sie bei konservativen Anhängern punkten kann, meint Tobias Schulze von der taz.

Liste im Internet als möglicher Kompromiss

Ein Kompromiss könnte nach Ansicht der Union eine Liste im Internet sein. In dieser könnten Adressen von Praxen und Kliniken zu finden sein, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder die Bundesärztekammer könnten eine solche Liste erstellen. Damit könnten sich Frauen, die eine Abtreibung vornehmen lassen wollen, informieren. Paragraph 219a des Strafgesetzbuches könnte somit bleiben, wie er ist. Damit bliebe allerdings auch die Strafandrohung gegen Ärzte bestehen. Deshalb dürfte die SPD mit diesem Vorschlag nicht zufrieden sein.

Wie es mit Paragraph 219a weitergehen könnte, erklärt Tobias Schulze im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Helena Schmidt.


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