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Akten und Unterlagen, die an die Öffentlichkeit gelangen sollten: Darf das mit den Mitteln des Urheberrechts verhindert werden? Das muss der EuGH entscheiden. Foto: Magazinraum CC BY-SA 2.0 | Nomen Obscurum / flickr.com

Wer nicht fragt, bleibt dumm | Das Urheberrecht als „Supergrundrecht“

Wie das Zensurheberrecht die Informationsfreiheit bedroht

Brisante Unterlagen in der Öffentlichkeit: Für Behörden ist das regelmäßig sehr ärgerlich. Immer öfter bedienen sie sich daher eines Tricks. Sie nutzen das Urheberrecht – denn auch geheime Dokumente haben am Ende einen Autor, der sie geschrieben hat. Nur war das Urheberrecht nie zur Eindämmung der Informationsfreiheit gedacht. Darf das also sein? Darüber muss nun der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Für Kinder gibt es nichts spannenderes als genau jene Sachen, die verboten waren. Und irgendwie ändert sich das nie so richtig: Denn wenn der Staat irgendwo „Geheim“ draufschreibt, dann ist das auch für Erwachsene immer noch viel interessanter als andere Sachen.

Journalisten und Aktivisten veröffentlichen gelegentlich geheime Dokumente – und nicht selten sind das Dinge, über die die Öffentlichkeit auch diskutieren sollte. Der Staat will das zwar verhindern, doch oft kann er das nicht: Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und die Möglichkeiten des Informationsfreiheitsgesetzes machen die Geheimhaltung nicht immer einfach.

Das Urheberrecht als Supergrundrecht?

Aber irgendwo, am Ende der Kette, da sitzt immer ein Mensch. Ein Mensch, der das geheime Dokument geschrieben hat. Der ist der Autor – und als Autor hat man Urheberrechte. Und so kommt es, dass immer öfter mit den Mitteln des Urheberrechts gegen Veröffentlichungen vorgegangen wird.

Dafür war das nie erfunden worden. Es soll Autoren und Künstler schützen. Darf man das also so tun? Das sollte der Bundesgerichtshof entscheiden, und fand die Sache so wichtig, dass er sie dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hat. Arne Semsrott von Frag den Staat erklärt den Sachverhalt und warum das Urheberrecht immer öfter für so ganz andere Zwecke herhalten muss.

Frag den Staat – Urheberrecht 05:26

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