Zulassung fürs Hoverboard

Endlich zurück in die Zukunft?

Elektro-Boards schauen aus wie Bretter auf zwei Rädern. Für die Straße sind sie nicht geeignet. Aber auf den Gehweg gehören sie auch nicht. Nun prüft die Bundesregierung eine Zulassung. Warum ist es so schwer, einen Weg zu finden, auf dem sie fahren dürfen?

Hoverboard und Co.

Fahrzeuge wie das Hoverboard gehören zu den Elektro-Kleinstfahrzeugen. Dazu zählen auch E-Wheels, Elektro-Tretroller und Skateboards mit Antrieb. Derzeit darf man mit diesen Fortbewegungsmitteln weder auf der Straße noch auf dem Gehweg fahren.

Für den Straßenverkehr fehlen einige Sicherheitsvorrichtungen wie beispielsweise Licht oder ein Schutz für den Körper. Gerade das Bremsen ist bei Geräten ohne Griff kritisch. Für den artverwandten Segway konnte bereits eine Lösung gefunden werden.

Wie bei allen Leichtkraftfahrzeugen müssen diese beim Kraftfahrtbundesamt zugelassen werden. Dann darf man damit fahren. Dementsprechend muss nicht jedes Hoverboard zum TÜV. – Welf Stankowitz, Deutscher Verkehrsrat

Offen für Alternativen

Die Bundesregierung freut sich über die Entwicklung neuer, umweltfreundlicher Fortbewegungsmittel. Die Kleinstfahrzeuge sollen aber nicht andere Fahrzeuge ersetzen, sondern eher ergänzen.

Wir fahren mit einem PKW in die Städte und belegen dort die Parkplätze. Wir könnten auch mit einem PKW an die Außengrenzen der Städte fahren. Von dort könnten wir die letzte Meile, wie man sagt, mit einem Kleinstfahrzeug zurücklegen. – Welf Stankowitz

Die Bundesregierung hat die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, sich einen Überblick über Geräte und Entwicklungen zu machen. Dabei soll auch eingeschätzt werden, unter welchen Voraussetzungen die Hoverboards in den Straßenverkehr eingegliedert werden könnten.

Feuer und Flamme

Zuletzt waren die elektronischen Rollbretter in die Schlagzeilen geraten, weil verschiedene Modelle Feuer gefangen hatten. Hersteller in den USA mussten über 500.000 Hoverboards zurückrufen, weil deren Lithium-Ion-Akkus explodiert sind. Schuld daran war ein fehlender oder defekter Überladeschutz. Betroffen waren allerdings nicht nur billige Produkte.

Über die Schwierigkeiten, solche Fahrzeuge im Straßenverkehr unterzubringen, und welche Schritte als nächstes gemacht werden, hat Welf Stankowitz mit detektor.fm-Moderator Jakob Bauer gesprochen. Er ist Referent beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat und hat die Entwicklung verfolgt.

Das Hoverboard ist nicht zugelassen, weil es dafür keine richtigen Regelungen gibt. Und da müssen wir aus Verkehrssicherheitsgründen sagen, ein Vehikel, das mit zwei Beinen gelenkt wird und mehr als sechs Kilometer pro Stunde fährt, ist für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer gefährlich.Welf Stankowitz 

Redaktion: Barbara Butscher