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Wann ist das „Z“ verboten?

In einigen Bundesländern ist es mittlerweile verboten, das pro-russische Z-Symbol zu zeigen. Aber warum eigentlich – und was bedeutet das konkret?

Das Z-Symbol verbreitet sich wie ein Lauffeuer der russischen Staatspropaganda: Zunächst war es auf russischen Panzern in der Ukraine zu sehen, mittlerweile gibt es kaum eine Pro-Putin-Demo mehr ohne Schilder und T-Shirts, auf denen das Z prangt. Damit soll Solidarität ausgedrückt werden, allerdings nicht für die Ukrainer und Ukrainerinnen, die gerade ihre Heimat verlieren, sondern für den Angriffskrieg Russlands.

Z-Symbol: auf den Kontext kommt es an

Einige Bundesländer haben das Z-Zeichen mittlerweile verboten. Das heißt aber nicht, dass wir vorerst ohne Z im Alphabet auskommen müssen. Hier kommt es auf den Kontext an, in dem das pro-russische Symbol gezeigt wird, erklärt Strafrechtsprofessorin Anna H. Albrecht:

Es ist gar nicht so entscheidend, wie der Äußernde die Äußerung tatsächlich meint, sondern maßgeblich ist, was der Adressatenkreis versteht.

Anna H. Albrecht, Lehrstuhlinhaberin für Strafrecht an der Universität Potsdam

Foto: Tobias Hopfgarten

Verboten werden kann das Symbol deswegen, weil es unter den Straftatbestand der Billigung fällt. Wer bestimmte Straftaten billigt, also gutheißt, und diese Meinung auch öffentlich macht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen, alternativ kann eine Geldstrafe verhängt werden. Und weil das „Z“ als Unterstützung für den Angriffskrieg gewertet wird und dieser nicht öffentlich gebilligt werden darf, kann das Zeigen des Unterstützungssymbols strafbar sein.

Aber was bedeutet das denn nun konkret? Darüber spricht detektor.fm-Moderator Lars Feyen mit Anna H. Albrecht. Sie hat einen Lehrstuhl für Strafrecht mit Jugendstrafrecht und Kriminologie an der Universität Potsdam inne.

Redaktion