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Teil-Impfpflicht: Wie soll das gehen?

Lange hieß es, sie soll nicht kommen – jetzt kommt sie wohl doch: die Impfpflicht. Nach der Ministerpräsidentenkonferenz soll es nun eine sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ geben. Doch was genau bedeutet das?

Noch im Januar hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Impfpflicht kategorisch ausgeschlossen. Doch in den letzten Monaten haben immer mehr Menschen eine solche Pflicht gefordert – darunter auch prominente Stimmen wie die Wissenschaftlerin Mai Thi Nguyen-Kim. Am Donnerstag wurde auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) dann eine besondere Form der Impfpflicht beschlossen. Die sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ soll die besonders vulnerablen Gruppen schützen.

„Einrichtungsbezogene Impfpflicht“

Der Beschluss sieht vor, dass sich nur Mitarbeitende bestimmter Einrichtungen impfen lassen müssen: Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime, mobile Pflegedienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Dort müssten sich dann nicht nur die Pflegekräfte oder das Arztpersonal impfen lassen, sondern zum Beispiel auch Reinigungs- und Küchenkräfte.

Es ist aus rechtlicher Sicht klar, dass eine Impfpflicht für alle denkbar ist, wenn die Situation weiter eskaliert. Sie ist von der Politik zu Unrecht von Anfang an ausgeschlossen worden.

Alexander Thiele, Verfassungsrechtler

Foto: privat

Wie rechtfertigt sich eine Impfpflicht?

Nachdem noch im August nicht einmal die Hälfte der Deutschen für verpflichtende Impfungen gegen das Corona-Virus war, sprechen sich in aktuellen Umfragen von infratest dimap bereits 57 Prozent dafür aus. Ein solcher Schritt bedeutet zwar einen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, unter bestimmten Voraussetzungen sind solche Eingriffe aber durchaus möglich. Juristisch kann dieser Eingriff dadurch legitimiert werden, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden könnte.

Wie sieht diese Impfpflicht aus? Wie ist der rechtliche Rahmen und wie soll sie umgesetzt werden? Darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Charlotte Thielmann mit Alexander ThieleEr ist Verfassungsrechtler und Professor an der Business & Law School in Berlin.