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Wie reagieren die Banken?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im April 2021 entschieden, dass Kunden und Kundinnen von Banken Gebührenänderungen aktiv zustimmen müssen. Die Banken müssen nun wohl Summen in Milliardenhöhe zurückerstatten.

Das BGH urteilt: unzulässige Gebühren

Einige Banken haben in den vergangenen Jahren Briefe an ihre Kunden und Kundinnen geschickt und sie um ihre Zustimmung gebeten, die Gebühren für ihre Girokonten zu erhöhen. Wer nicht aktiv widersprach, zahlte. Der Bundesgerichtshof hat nun aber im April 2021 mit einem Urteil die Rechte von Bankkundinnen und -kunden gestärkt und das Handeln den Banken als rechtswidrig eingestuft. Diese dürfen Gebühren nicht einfach erheben und müssen nun zurückzahlen, was sie durch die Erhöhung erwirtschaftet haben.

Reaktionen der Bankenbranche

Einige Kreditinstitute haben sich gegen eine direkte Rückzahlung der Summen entschieden. Vielmehr hoffen sie, dass Kontoinhabende nicht von ihrem Recht Gebrauch machen. Die ING Bank wählt einen anderen Weg und droht direkt mit einer Kündigung des Kontos, wenn die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptiert werden.  Prof. Dr. Matthias Casper von der Universität Münster ordnet eine solche Kündigung als rechtsmissbräuchlich ein.

Die Stiftung Warentest unterstützt Betroffene und hat Mustertexte veröffentlicht, um die Forderung einer Rückerstattung zu erleichtern. Auch hier sieht man für die Kunden und Kundinnen Chancen, die Gebühren zurückzubekommen. Ganz einfach wird es aber nicht werden.

Es gibt immer noch einzelne Konten, die unter bestimmten Bedingungen gebührenfrei sind. Im Großen und Ganzen müssen Bank- und Sparkassenkunden sich einrichten, für die Girokontenführung zu bezahlen.

Christoph Herrmann, Stiftung Warentest

Foto: Stiftung Warentest

Matthias Casper ist Leiter der Forschungsstelle Bankgeschäft an der Universität Münster. Im Interview mit detektor.fm-Moderator Yannik Köhler ordnet er die Folgen und den Kontext des BGH-Urteils ein. Wie Kundinnen und Kunden mit den Kontogebühren umgehen können, erläutert Christoph Herrmann. Er ist Redakteur für Rechtsthemen bei der Stiftung Warentest.

 

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