Zurück zum Thema | Verbot der Doppelbestrafung

Wiederholte Strafverfolgung: Tabubruch oder notwendige Reform?

Wer einmal für eine Tat verurteilt oder freigesprochen wurde, darf nicht erneut in der gleichen Sache angeklagt werden. Für Mord gilt das jetzt nicht mehr. Der Bundestag hat in der Nacht auf Freitag eine weitere Ausnahme zum Verbot der Doppelbestrafung beschlossen.

Ne bis in idem – Niemals in der gleichen Sache. Das ist einer der zentralen Pfeiler des Strafrechts. Wer einmal für eine Tat verurteilt oder freigesprochen wurde, darf nicht erneut in der gleichen Sache angeklagt werden. Dieser Grundsatz ist auch in Artikel 103 des Grundgesetzes festgehalten.

Doppelbestrafung: neue Ausnahme

Es gibt ein paar wenige Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn nach einem Freispruch ein glaubhaftes Geständnis abgelegt wird. Oder aber, wenn ein Verfahren wieder aufgenommen wird, zum Beispiel, weil Beweise gefälscht wurden. Das funktioniert sowohl zugunsten als auch zuungusten des oder der Angeklagten.

Es ist ein Kennzeichen von autoritären Regimen, das Recht niemals zum Abschluss zu bringen, sondern es immer irgendwie offen zu halten.

Maximilian Steinbeis

Foto: Maurice Weiß/Ostkreuz

Der Bundestag hat nun eine weitere Ausnahme hinzugefügt: Bei Straftaten, die nicht verjähren – also unter anderem Mord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit –, kann ein erneutes Verfahren stattfinden, wenn es neue Beweise gibt. Zum Beispiel, weil DNA durch neue Technik entschlüsselt werden kann. Das heißt, dass Freisprüche in Mordfällen nur noch unter Vorbehalt ausgesprochen werden.

Ich halte das für einen eng begrenzten Ausnahmefall und eine angemessene Fortentwicklung des geltenden Rechts.

Michael Kubiciel, Direktor des Instituts für die gesamten Strafrechtswissenschaften an der Universität Augsburg

Foto: Universität Augsburg

Viele Juristen und Juristinnen sehen das neue Gesetz als einen Dammbruch, auch, weil es rückwirkend gelten könnte. Warum also gibt es das Verbot der Doppelbestrafung überhaupt und wie sinnvoll ist die Reform? Darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Amelie Berboth mit dem Juristen Maximilian Steinbeis. Er betreibt den Verfassungsblog und steht der Gesetzesänderung kritisch gegenüber. Prof. Dr. Michael Kubiciel erklärt, wo „ne bis in idem“ herkommt und wie dieser alte Grundsatz den Weg in die heutige Zeit gefunden hat.

Redaktion