Abmahnland Deutschland: nach RedTube jetzt pixelio.de?

Jeder, der einen Blog führt oder eine Website betreibt, kennt’s: pixelio.de. Ein Portal, bei dem man kostenfrei und vor allem lizenzfrei Bilder weiterverwenden darf. Doch darf man das auch weiterhin problemlos?

Udo Vetter 

Bild einpflegen und darunter ein kurzer Vermerk, von wem das Bild stammt – die Verwendung der lizenzfreien Bilder auf pixelio.de war einfach. Nun hat das Landgericht Köln entschieden, dass der Urheberrechtsvermerk direkt im Bild zu finden sein muss.

Drohen bald hohe Nachzahlungen?

Das klingt soweit auch nachvollziehbar und wenig dramatisch. Bei genauerem Hinsehen birgt das Urteil jedoch einige Tücken. Doch worauf muss man nun achten? Hat das Urteil auch Auswirkungen auf schon längst verwendete Bilder?

Darüber haben wir mit dem Anwalt für Internetrecht Udo Vetter gesprochen.

Redaktion