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Kühlschränke und Heizungen werden in Energieeffizienzklassen von A+++ bis G eingeteilt. Wenn beispielsweise ein Elektronikmarkt diese Plaketten an den Geräten nicht anbringt, kann die Deutsche Umwelthilfe als Verbraucherschutzverband eine Abmahnung schreiben. Foto: Energieeffizienz | CC BY-ND 2.0 | Jochen Zick / flickr.com

Abmahnungen durch Deutsche Umwelthilfe

„Wir sind kein Abmahnverein“

Jährlich verschickt die Deutsche Umwelthilfe e.V. über tausend Abmahnungen wegen Verstößen gegen Umweltschutzrichtlinien. Die Betroffenen – darunter Autoverkäufer und Möbelhäuser – kritisieren diese Praxis, die Verstöße seien oft nur minimal. Wie begründet der Umweltschutzverein sein Vorgehen?

Warum darf die Deutsche Umwelthilfe abmahnen?

Als normaler Bürger ist man, wenn überhaupt, nur der Empfänger von Abmahnungen. Einige dürften mit sogenannten Abmahnkanzleien bereits Bekanntschaft gemacht haben, wenn es um illegal geladene Filme oder Musik aus dem Internet geht. Doch auch bei Verstößen gegen Wettbewerbs- oder Umweltrichtlinien im Handel kann abgemahnt werden, wenn zum Beispiel ein Elektronik-Markt die Energieeffizienzklasse an einem Kühlschrank nicht ausweist.

Wegen solcher Verstöße darf ein Mitbewerber einen Konkurrenten abmahnen. Aber auch Verbraucherschutzverbände haben dieses Recht, stellvertretend für die Verbraucher. Einer dieser rund 80 abmahnberechtigten Institutionen ist die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Und so mahnt die DUH bei Verstößen der Kennzeichnungspflicht von Energieeffizenzklassen bei Elektrogeräten und Autos ab.

Unscharfe Gesetze nachschärfen

Die Empfänger der Abmahnungen üben Kritik daran, wie die Deutsche Umwelthilfe vorgeht: Es seien oft kleine Verstöße gegen Richtlinien, die die Platzierung und Schriftgröße der Kennzeichnung betreffen. Die Deutsche Umwelthilfe verweist darauf, dass ihre Abmahnungen nicht nur auf einer eindeutigen Rechtslage beruhen. Sie seien außerdem auch noch wirksam:

Ich kann es belegen, dass es durch unsere Kontrollpraxis besser wird. In der Juristen-Ausbildung werden wir als Beispiel genannt, wie ein Verband unscharfe Regulierungen durch viele Grundsatzentscheidungen nachschärfen kann. – Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe

Die Europäische Kommission befasst sich zurzeit mit einer Reform der Kennzeichnungsrichtlinien. Gerade die Autoindustrie will eine Schärfung verhindern, während sie die bestehenden Spielräume nutzt:

Der Hersteller macht folgenden Trick: Die Angaben werden auf Knöchelhöhe hinter dem Informationspanel oder direkt auf dem Boden angebracht. Sie können dann die kleinen Schriftgrößen einfach nicht mehr lesen. – Jürgen Resch

Abzocke oder Anwalt des Verbrauchers?

Im Grunde springe die Deutsche Umwelthilfe nur dort ein, wo die staatliche Kontrolle der Richtlinien nicht ausreiche, so die Argumentation des Vereins. Denn die Bundesländer, bei der die DUH jährliche Umfragen durchführt, ließen sich immer wieder dazu überreden, die Kontrollen nicht durchzuführen – auch auf Druck der deutschen Automobilhersteller.

Die Deutsche Umwelthilfe steht wegen ihrer Abmahn-Praxis in der Kritik. Über die Gründe für die Abmahnungen an beispielsweise Auto- und Einrichtungshäuser hat detektor.fm-Moderatorin Astrid Wulf mit Jürgen Resch gesprochen. Er ist Geschäftsführer des Verbraucher- und Umweltschutzverbands Deutschen Umwelthilfe.

Jürgen Resch - ist Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V.

ist Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V.Foto: Robert Lehmann
Solange eben hier der Staat seinen Kontrollaufgaben nicht nachkommt, müssen die Verbraucherschutzorganisationen – das sind nicht nur wir – solche umweltbezogenen Vorschriften kontrollieren.Jürgen Resch
Deutsche Umwelthilfe mahnt Verstoeße gegen Umweltrichtlinien ab 09:19

Redaktion: Christopher van der Meyden

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