Atomsteuer: Abgabe auf Brennelemente ist verfassungswidrig

Strahlende Gesichter bei den Energiekonzernen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Atomsteuer ist verfassungswidrig. Für Atomgegner kam die Entscheidung überraschend. Immerhin hatte der Europäische Gerichtshof die Steuer einst gebilligt. Was sind jetzt die atompolitischen Folgen?

Der Gedanke ist einfach: Die Konzerne, die an der Atomenergie verdienen, sollen sich auch an den Kosten beteiligen, die deren Hinterlassenschaften verursachen. Die so genannte Atomsteuer sollte dem zumindest zum Teil Rechnung tragen. Eingeführt wurde sie 2011, als Gegenleistung für die von der Bundesregierung gewährte Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke. Schon kurz nach der Einführung der Steuer reichten die Konzerne E.ON, RWE und EnBW Klage ein.

Doch dann kam es zum GAU in Fukushima und die Bundesregierung konnte oder wollte ihre Entscheidung für eine Laufzeitverlängerung nicht mehr aufrechterhalten. Die Folge: der Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg. Der letzte deutsche Meiler soll 2022 vom Netz gehen.

Atomsteuer: Nur ein Formfehler

Nun haben die Konzerne ihr Ziel erreicht. Die Atomstesteuer wurde vom Bundesverfassungsgericht als nichtig erklärt. Der Grund dafür ist quasi ein Formfehler. Der Bund ist laut Bundesverfassungsgericht gar nicht dazu berechtigt, das „Kernbrennstoffsteuergesetz“ zu erlassen. So heißt das Gesetz, das die so genannte Atomsteuer regelt.

Der Bund muss nun den Konzernen den Betrag zurückerstatten, den er eingezogen hat: Das sind fast 6,3 Milliarden Euro.

Peanuts für die Ewigkeit

Das klingt nach viel Geld. Aber ist es das auch, wenn man bedenkt, dass damit die so genannten Ewigkeitskosten der Atomenergie mitfinanziert werden sollten? Zu diesem Zweck wurde von der Bundesregierung schon ein Staatsfond eingerichtet, in den Energiekonzerne Milliardenbeträge einzahlen können, um die Endlagerung zu finanzieren.

Doch was nützen die daraus kalkulierten 23 Milliarden Euro, wenn die Konzerne durch Klagen davon immer mehr Geld zurückbekommen? Neben der Klage um die Brennelemetesteuer klagt zum Beispiel der Energiekonzern Vattenfall vor einem internationalen Schiedsgericht auch noch gegen den Atomausstieg.

Thorben Becker meint, die Bundesregierung ging sehenden Auges in diese Niederlage. Er fordert eine komplette Neuregelung der Verantwortlichkeiten bezüglich der Ewigkeitskosten. Der Leiter des Bereichs Atompolitik des BUND spricht im Interview mit detektor.fm-Moderator Christian Eichler über die Folgen des heutigen Urteils.

Wir halten die Brennelementesteuer für wichtig und richtig. Aber wir würden uns natürlich wünschen, dass man den Atomausstieg komplett anders organisiert. Jetzt ist erstmal zwingend, dass man den Einzahlungsbetrag in den Fonds neu berechnet und die ausbleibende Steuer aufschlägt.Thorben Becker 

Redaktion: Charlotte Muijs

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