AutoMobil | Das ändert sich 2017 für Autofahrer

Vieles wird teurer – auch sicherer?

Autofahrer müssen sich im neuen Jahr auf neue Regeln einstellen. Einige Bußgelder werden teurer und es drohen beispielsweise mehr Haftstrafen. Welche das genau sind, erklären wir im Überblick.

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Für Autofahrer gibt es mit dem neuen Jahr auch einige Veränderungen. Denn im Straßenverkehr kommt die ein oder andere neue Regel.

Rettungsgasse jetzt einheitlich

Seit Mitte Dezember gilt beispielsweise schon die neue Regel zur Bildung einer Rettungsgasse. Bislang kam es oft zu Verwirrung, weil die Anzahl der Fahrbahnen ausschlaggebend dafür war, wo genau die Gasse gebildet werden muss. Nun gibt es eine einheitliche Regelung: Die Rettungsgasse muss immer zwischen der Spur links außen und der Fahrbahn rechts daneben gebildet werden. Es gilt, eine solche Gasse auch bei stockendem Verkehr zu bilden und nicht erst, wenn Sanitäter oder Polizeiwagen hinter einem auftauchen.

Vieles wird teurer

Wer die Rettungskräfte bei ihrer Arbeit behindert, muss zudem mit höheren Strafen rechnen. In Zukunft soll auch das bloße Stehenbleiben und „Gaffen“ an einer Unfallstelle Folgen haben, Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr und hohe Geldbußen drohen. Dabei sind diese Änderungen nicht die einzigen. Auch illegale Autorennen sollen in den kommenden Monaten verschärft bestraft werden. Bislang wurden diese nur als Ordnungswidrigkeit gewertet – im Laufe des Jahres soll die Teilnahme an illegalen Rennen jedoch als Straftat gelten.

Teurer wird es auch beim TÜV. Je nach Bundesland erhöht sich die Gebühr zwischen 35 und knapp 55 Euro. Wer ein Motorrad besitzt sollte zudem beachten, dass ab Januar 2017 die neue Schadstoffnorm Euro 4 gilt. Neuzulassungen müssen diese einhalten, ältere Modelle genießen jedoch Bestandsschutz.

Änderungen nicht nur für Autofahrer

Auch für Radfahrer gibt es einige Veränderungen im Straßenverkehr. So dürfen bestimmte Elektroräder in Zukunft auch Radwege benutzen und müssen nicht mehr auf die Straße ausweichen. Hierbei ist jedoch stets ein Hinweisschild zu beachten, ob die jeweiligen Radwege freigegeben sind. Außerdem gelten neue Ampelregeln für Radfahrer: Ab dem 1. Januar müssen Radfahrer den Ampeln des Autoverkehrs folgen, statt wie bislang den Fußgängerampeln.

Was sich in den kommenden Monaten sonst noch für Autofahrer ändert, hat Rabea Schloz im Gespräch mit detektor.fm-Moderator Alexander Hertel erklärt.


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