Betreiber der Atomkraftwerke klagen

Enteignet der Atomausstieg die Energiekonzerne?

Fünf Jahre nach der Katastrophe von Fukushima entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Klagen von EON, RWE, Vattenfall und EnBW. Die Energieunternehmen argumentieren, das Ende der Atomkraftwerke komme einer Enteignung nahe. Haben auch Unternehmen ein Grundrecht auf Eigentum?

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Energieunternehmen klagen

Sind Unternehmen wie Menschen vom Grundgesetz geschützt? Mit dieser Frage beschäftigen sich nun die Richter am Bundesverfassungsgericht. Denn die Energieunternehmen EON, RWE, Vattenfall und EnBW haben Klage eingereicht. Sie alle betreiben Atomkraftwerke in Deutschland und sehen sich durch den Atomausstieg nach der Katastrophe von Fukushima im Sommer 2011 benachteiligt.

Die Energieunternehmen klagen gleich in mehrfacher Hinsicht. Insgesamt liegen den Karlsruher Richtern gleich sieben Verfassungsbeschwerden vor. Drei dieser Verfahren behandelt das Verfassungsgericht nun vorrangig: die Klagen der RWE Power AG, der EON Kernkraft GmbH sowie ein Verfahren zum AKW Krümmel. Die Energiekonzerne sehen ihre Grundrechte gleich in mehrfacher Hinsicht verletzt:

Angebliche Grundrechtsverletzungen, gegen die geklagt werden, sind unter anderem: Berufsfreiheit, Gleichheitsrecht und Recht auf Eigentum. – Joachim Jahn, Wirtschaftsredakteur der FAZ

Zu den weiteren Klägern gehört auch die Vattenfall Europe Nuclear Power GmbH. Das Bundesverfassungsgericht muss klären, ob sich Vattenfall überhaupt auf die Grundrechte in Deutschland beziehen kann. Denn das Energieunternehmen ist zu Teilen im Besitz des schwedischen Staates.

Das Ende der Atomkraftwerke als Enteignung?

Mit dem plötzlichen Atomausstieg der Bundesregierung sind 2011 die Betriebsgenehmigungen von gleich acht Reaktoren aufgehoben worden. Weitere neun Atomkraftwerke sollen nun bis zum Jahr 2022 nach und nach abgeschaltet werden. Damit hat die Bundesregierung den Konzernen die Meiler zwar nicht weggenommen, dennoch sehen sich die Energieunternehmen enteignet.

Denn mit dem plötzlichen Aus der Atomkraft hat die Regierung auch Strom-Mengen reduziert, die den Unternehmen schon zugesagt waren. Ihnen sind damit erhebliche Einnahmen aus dem Handel mit Atomstrom entgangen. Das Bundesverfassungsgericht muss also klären, ob geplante Einnahmen schon als Eigentum eines Unternehmens gelten.

Die Argumentation der Unternehmen ist zumindest wackelig. Man hört hier beim zweiten Verhandlungstag sehr viele kritische Fragen des Gerichts, ob diese Dinge überhaupt unter den Schutz des Eigentums fallen. – Joachim Jahn, FAZ

Können die Betreiber der Atomkraftwerke überhaupt ein Grundrecht auf Eigentum einklagen, vor allem auf eines, das nur versprochen worden ist? Darüber hat detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer mit Joachim Jahn gesprochen. Er ist Wirtschaftsredakteur bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Man darf ihnen nicht ihr Motorrad wegnehmen. Man darf ihnen auch nicht ihre Bäckerei wegnehmen und wenn sie in einer GmbH sind, sind sie als juristische Person eben auch geschützt.Joachim JahnFoto: FAZ 

Redaktion: Andrea Reichert

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