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Ist der gesetzliche Schutz vor Scheinselbstständigkeit Fluch oder Segen? Foto: Marten Bjork | Unsplash

brand eins Podcast | BONUS: Scheinselbstständigkeit

„Risikogruppe: Freiberufler“

Das Gesetz zum Schutz Selbstständiger soll Angestellte vor Scheinselbstständigkeit schützen. Das hat unerwünschte Nebeneffekte.

In einem Brief an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) beklagen Vorstände verschiedener deutscher Unternehmen die rechtliche Situation freiberuflicher Berater und Beraterinnen. Sie erklären, dass sie auf freiberufliche Expertise angewiesen sind. Unter anderem Vorstandsmitglieder von BMW, der Telekom oder Bosch haben den Brief unterzeichnet:

Dann werden sie deutlich: „Schon heute ist sichtbar, dass die Digitalisierungsexperten ins Ausland abwandern und ihr Spezialwissen dort anbieten, um die in Deutschland bestehenden Erschwernisse zu vermeiden. Wir wollen keine Unternehmensbereiche ins Ausland verlagern. Doch die IT- und Digital-Expertise ist für uns unerlässlich.“ Das ist nicht nur die kaum verhüllte Drohung, einen Teil des Geschäfts ins Ausland zu verlagern. Es ist vor allem eine massive Kritik an der aktuellen Gesetzeslage. Denn mit den Erschwernissen, die IT-Experten aus dem Land treiben, ist das im April 2017 in Kraft getretene „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ gemeint. – brand eins (09/2019)

„Risikiogruppe: Freiberufler“

So lautet der Titel der Geschichte von Peter Laudenbach, der die komplexe Gesetzeslage rund um das Thema „Scheinselbstständigkeit“ aufdröselt. Denn selbstständige Unternehmer oder Unternehmerinnen sind stark auf sich alleine gestellt. Beispielsweise sind sie nicht sozialversicherungspflichtig angestellt. Das hat für viele Arbeitgeber Vorteile. Denn die Kosten sind oft geringer im Vergleich mit einem klassischen Anstellungsverhältnis.

Natürlich kann das auch ausgenutzt werden. Die Regierung will deshalb gern Scheinselbstständigkeit verhindern und hat 2017 unter anderem besagtes Gesetz auf den Weg gebracht. Solche Ideen können aber auch ungewollte Nebeneffekte haben. So verdienen beispielsweise im IT-Bereich viele Freiberufler deutlich besser als ihre fest angestellten Kolleginnen und Kollegen. Und die Gesetze, die sie eigentlich schützen sollen, erschweren ihre Arbeit.

Gibt es gute Ideen, wie man vielleicht besser zwischen Menschen unterscheiden kann, die wirklich schutzbedürftig sind und anderen, die mit ihrer Arbeit vollkommen unabhängig sind und für ihr Alter vorsorgen können? Und wie unterscheidet sich die Perspektive der Freien von der der Unternehmen, die auf sie angewiesen sind? detektor.fm-Moderator Christian Bollert spricht mit Andreas Lutz vom Verband der Gründer und Selbstständigen und mit Jan Jagemann von der Krongaard AG. Er vermittelt freiberufliche Experten und Expertinnen an Unternehmen.

Das brand eins Magazin zum Hören | BONUS: Scheinselbstständigkeit 23:35

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