Brennelementesteuer für AKW: Gericht zweifelt an Verfassungsmäßigkeit

Anfang des Jahres wurde die Brennelementesteuer in Deutschland eingeführt – sehr zum Ärger der Energiekonzerne. Die haben sich juristisch gewehrt: mit Erfolg. Das Finanzgericht Hamburg bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit der Atom-Sondersteuer.

Die Kernbrennstoffsteuer, besser bekannt als Brennelementesteuer, ist vergangenes Jahr im Zuge des Sparpakets der Bundesregierung beschlossen worden. Die Steuer gilt für Betreiber von Atomkraftwerken und wird jedes Mal fällig, wenn neue Brennstäbe in ein Kraftwerk gesetzt werden. Jährlich sollten so 2,3 Milliarden Euro in die Staatskassen fließen. Ursprünglich sollten die Atomkonzerne damit belastet werden, da sie von einer Laufzeitverlängerung profitiert hätten. Mit dem Atomausstieg, der im Mai 2011 beschlossen wurde, hat sich die Situation geändert. Trotzdem hält die Regierung daran fest – schließlich sind die Einnahmen aus der Sondersteuer schon eingeplant.

Christoph Schönfeld 

Die Energiekonzerne E.on, RWE und EnBW haben sich juristisch dagegen gewehrt und fordern die Rückzahlung der Steuerbeiträge. Das Finanzgericht Hamburg hat jetzt einem Eilantrag von E.on stattgegeben und Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Brennelementesteuer geäußert. Demnach habe „der Bund wahrscheinlich keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass der Brennelementesteuer“. Diesen Entscheid will die Bundesregierung jetzt allerdings anfechten. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums sagte der Nachrichtenagentur Reuters, dass gegen die Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg Beschwerde eingelegt werde.

Welche Folgen das Urteil für die Zukunft der deutschen Energiepolitik hat und warum die Brennelementesteuer eventuell nicht verfassungsgemäß ist, erklärt Christoph Schönfeld, der Vizepräsident des Hamburger Finanzgerichts.