Tarifeinheit: Bundesarbeitsgericht kippt jahrzehntelange Rechtspraxis

Nach Abschaffung des Grundsatzes zur Tarifeinheit können nun auch mehrere Tarifverträge innerhalb eines Betriebes gelten. Was das für Folgen haben kann, erklärt ein Experte.

Prof. Peter Wedde 

Jahrzehntelang praktizierte man den rechtlichen Grundsatz der Tarifeinheit. Das hieß: in einem Unternehmen darf nur ein Tarifvertrag gelten. Das sollte eine Spaltung der Belegschaft verhindern. Bislang galt also bei mehreren Tarifabschlüssen der Tarifvertrag innerhalb eines Unternehmens derjenige Abschluss, der die breite Masse der Belegschaft am besten repräsentiert. Nun will das Bundesarbeitsgericht eben diese Rechtsgrundlage abschaffen – und revolutioniert so das Tarifsystem in deutschen Unternehmen. Waren bis jetzt vor allen Dingen die großen Branchengewerkschaften dominant, fürchten Arbeitgeber und der Deutsche Gewerkschaftsbund eine Zersplitterung des Tarifvertragssystems infolge der neuen Rechtssprechung.

Ob das System der Tarifeinheit überhaupt noch aktuell ist, wem die neue Rechtssprechung zugute kommt und wie sinnvoll sie wirklich ist – darüber sprechen wir mit Peter Wedde, dem Direktor der Europäischen Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main. Hören Sie das Interview.